Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Recht (Delinquenz)

298 Beiträge gefunden


BJ

Siebter periodischen Bericht der Schweiz zuhanden des UNO-Komitees gegen Folter

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2014 den siebten periodischen Bericht der Schweiz zuhanden des UNO-Komitees gegen Folter verabschiedet.Der Bericht beantwortet insgesamt 30 vom Komitee aufgeworfene Fragen und wird als Grundlage für die nächste Überprüfung der Schweiz dienen.Zum Thema: Bundesamt für Justiz: Antifolter-Konvention der UNO

Recht der Sozialen Sicherheit

Sozialversicherungen, Opferhilfe, Sozialhilfe - Beraten und Prozessieren

Im Praxisalltag vieler Juristinnen und Juristen sind präzise Kenntnisse des Sozialversicherungsrechts wichtig. Dabei ist es ist oft nicht einfach, sich in diesen komplexen Rechtsgebieten rasch zu orientieren und nur schon die zutreffenden Rechtsnormen zu finden – erst recht, wenn es um internationale Sachverhalte geht.

Schweizerische Strafprozessordnung / Jugendstrafprozessordung

Die zweite Auflage des Basler Kommentar zur "StPO/JStPO" wird neu aus zwei Bänden bestehen und wiederum gleichzeitig die ebenfalls am 1.1.2011 in Kraft getretene Jugendstrafprozessordnung kommentieren. Seit dem Erscheinen der ersten Auflage hat sich viel getan in der Strafrechtspraxis. Unter den zahlreichen Beispielen sei nur etwa die Rechtsprechung im Zusammenhang mit strafprozessualen Freiheitsentzügen genannt.

Die Zukunft des Prostitutionsstrafrechts

Eine Auseinandersetzung über die etablierte Lehre, die bundesgerichtliche Rechtsprechung und die normative Kraft der einschlägigen Tatbestände

Das Prostitutionsstrafrecht wird in der juristischen Literatur eher stiefmütterlich behandelt. Insbesondere über die normative Kraft der einschlägigen strafrechtlichen Tatbestände findet sich eher wenig Spezialliteratur. Mit dieser Dissertation wird der Versuch unternommen, diese Lücke zu schliessen. 

Soziale Sicherheit von Kindern und Jugendlichen

Die Rechte der Kinder und Jugendlichen gegenüber Eltern, Schule, Sozialversicherungen, Sozial- und Opferhilfe

Die Kinder- und Jugendförderung wird durch verschiedene Erlasse auf Bundesebene sowie kantonaler Ebene, welche sich an internationalen Übereinkommen zu orientieren haben, in ganz unterschiedlichen Bereichen umgesetzt. Mit dem vorliegenden Buch soll eine Übersicht über die einem Kind und Jugendlichen direkt zustehenden Rechtsansprüche geboten werden, welche sich auf seine persönliche Entwicklung, den Gesundheits- und Sozialschutz sowie seine ausbildungsmässige Förderung beziehen. Ausgehend von ausgewählten Rechtsquellen und der dazu ergangenen Rechtsprechung werden die Ansprüche des Kindes und Jugendlicher gegenüber der Schule und Arbeitswelt, den Eltern und den sonstigen Verwandten, den verschiedenen Sozialversicherungen, der Sozialhilfe und weiterer ihr angeschlossenen Leistungssystemen sowie der Opferhilfe beleuchtet.

Opferhilfegesetz - Stämpflis Handkommentar SHK

Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten

Die Totalrevision des Opferhilfegesetzes veranlasste die Herausgeber des bekannten Kommentars dazu, eine 3. Auflage zu erstellen. Da ein Teil der im neuen Gesetz enthaltenen Bestimmungen bereits zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten durch in der eidgenössischen Strafprozessordnung enthaltene Regelungen abgelöst werden, wurden um der längeren Haltbarkeit des Werkes willen auch diese einbezogen. Die Herausgeber sind die Gleichen geblieben, die Autorinnen und Autoren haben zum Teil gewechselt. Bei allen handelt es um erfahrene Praktikerinnen und Praktiker, welchen die sich aus der Anwendung des Gesetzes ergebenden Probleme bestens bekannt sind. Angesprochen werden sollen wiederum sowohl die Rechtsprechung, als auch die Wissenschaft sowie die in der Praxis tätigen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender.

Migration, Kriminalität und Strafrecht, Fakten und Fiktion Migration

Die Schweiz ist seit Jahrhunderten ein Immigrationsland. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Menschen ihr Land verlassen und in die Schweiz einwandern. Dabei ist sie nur ein kleiner Ausschnitt auf der Landkarte der weltweiten Migrationsströme. 

Der blinde Richter in der strafprozessualen Hauptverhandlung

Möglichkeiten und Grenzen Blinder und Sehender aus der Sicht verschiedener Wahrnehmungsmodelle

Die Studie beschäftigt sich mit der Frage, ob Blinde als Richter arbeiten können, und wo ihre Grenzen und Möglichkeiten liegen. Während diese Fragen in den meisten Bereichen rechtlich geklärt sind, werden sie im Strafrecht kontrovers diskutiert. Neue Antworten führen zu überraschenden Perspektiven für blinde und sehende Richter. Um Antworten zu finden, greift der Verfasser auch auf neueste Erkenntnisse aus anderen Disziplinen, etwa im Bereich der Sozialpsychologie und Gehirnforschung zurück. Bei der vorliegenden Abhandlung handelt es sich im Kern um eine rechtswissenschaftliche Arbeit. Sie wendet sich aber auch an blinde, sehbehinderte und sehende Juristen, Psychologen und Wissenschaftler aus den übrigen behandelten Disziplinen, die Politik sowie interessierte Laien.

NZZ Online

Abgekürztes Strafverfahren - Nationalrat gegen Abschaffung

Das abgekürzte Strafverfahren mit einer Absprache zwischen Täter und Staatsanwaltschaft soll nicht schon wieder abgeschafft oder eingeschränkt werden. Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative von SP-Nationalrat Daniel Jositsch mit 138 zu 47 Stimmen ab. Eingeführt worden war das abgekürzte Verfahren mit der neuen Strafprozessordnung Anfang 2011. In Zürich komme es laut Medienberichten in einem Drittel bis zur Hälfte der Fälle zu solchen «Deals», sagte der Zürcher Strafrechtsprofessor Jositsch. Es sei aber ein rechtsstaatliches Defizit, dass Gerichte die Taten nicht mehr in einer öffentlichen Verhandlung beurteilen könnten.

Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts

Wie der Praxiskommentar gehörte auch dieses im Jahre 2009 erstmals erschienene Handbuch zu den ersten umfassenden, zum Schweizerischen Strafprozessrecht publizierten Werken. Es fand beim Übergang zum neuen, nun vereinheitlichten Recht in Lehre und Praxis grosse Beachtung. Während die 1. Auflage das neue Recht vorwiegend anhand der Materialien sowie der Judikatur und Literatur zum früheren Recht erläuterte, findet nun in dieser 2. Auflage eine Gewichtsverlagerung statt: Zwar finden sich im Werk nach wie vor Verweise auf die immer noch bedeutsamen Materialien. Im Vordergrund steht nun jedoch die Rechtsprechung zur neuen StPO sowie zu weiteren Gesetzen wie das BGG, vor allem jene des Bundesgerichts, aber auch des Bundesstrafgerichts und kantonaler Instanzen. Die mittlerweile fast unüberblickbare Literatur zur StPO wird zwar zu den einzelnen Themen angeführt, aber nicht im Detail ausgewertet.

Grundriss des schweizerischen Strafprozessrechts

Dieses Lehrbuch hat zum Ziel, den Einsteigerinnen und Einsteigern die Grundbegriffe des Strafprozessrechts näherzubringen. Es basiert bezüglich Struktur und Inhalt auf dem Handbuch von Niklaus Schmid. Das Lehrbuch soll einen didaktisch aufbereiteten Einstieg in die Materie bieten. Die Studierenden sollen mit dem Lehrbuch eine Übersicht über den Ablauf und die Grundprinzipien des Strafprozesses erhalten.Das Werk dient entsprechend auch als Grundlage für die Vorlesung «Strafprozessrecht» des Autors an der Universität Zürich. Er musste im Rahmen seiner Lehrtätigkeit feststellen, dass das Strafprozessrecht den Studierenden häufig recht fremd ist und als abstrakt wahrgenommen wird. Das Prozessrecht ist eine sehr praktische Disziplin, zu der naturgemäss Studierende ohne praktischen Hintergrund einen eher schwierigen Zugang haben. Das Lehrbuch soll bei diesen Einstiegsschwierigkeiten behilflich sein.

Grundfragen staatlicher Opferentschädigung

Entschädigung und Genugtuung nach Opferhilfegesetz (OHG) im Spiegel sozialstaatlicher, kriminalpolitischer und haftungsrechtlicher Begründungsansätze

Das Opferhilfegesetz sieht als zentrale Säule die Entschädigung von Opfern einer Straftat vor. Darin liegt ein Drittes neben dem zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Täter und der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung des Opfers. Die hängige Totalrevision des Opferhilfegesetzes stellt diese Entschädigung nicht grundsätzlich in Frage, sie steht jedoch im Konfliktfeld zwischen Opferfreundlichkeit und staatlichem Spardruck. Eine grundsätzliche Bestimmung der Rechtfertigung staatlicher Opferentschädigung könnte jenseits rein politischer und ökonomischer Interessen eine Orientierungshilfe für den Ausbau oder die Einschränkung des Instituts geben. Dies erscheint umso dringender, als im Gesetzgebungsprozess solche grundsätzlichen Überlegungen kaum angestellt worden sind und die zentrale Frage der Begründung der Opferentschädigung immer noch unbeantwortet ist.