Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Kindes-/Erwachsenenschutz

821 Beiträge gefunden


Inclusion Handicap

Handicap und Recht 02/2017: Erwachsenenschutzrecht: Erfreuliche Empfehlungen der KOKES

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KOKES hat Ende 2016 in enger Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen Empfehlungen erarbeitet. Diese äussern sich zur Frage, in welchen Fällen eine Beistandschaft errichtet werden soll, wann Angehörige als Beistände einzusetzen sind und in welchem Ausmass sie von Rechenschaftspflichten entbunden werden sollen. Es bleibt zu hoffen, dass diese auf einer Grundlage des Respekts und Vertrauens erarbeiteten Empfehlungen konsequent umgesetzt werden.

Kescha

KESCHA – neue Anlaufstelle für Betroffene im Kindes - und Erwachsenenschutz

Die Schweiz erhält eine Anlaufstelle für Personen, die mit der KESB, den Beiständen oder dem Gericht wegen einer angeordneten Schutzmassnahme in einer Konfliktsituation sind. Die neue Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) wurde von der Guido Fluri-Stiftung initiiert und gemeinsam mit Integras Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik, Stiftung Kinderschutz Schweiz, Kinderanwaltschaft Schweiz, PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz und der KOKES, der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz, aufgebaut. Ihre Schaffung wird vom Bundesamt für Justiz begrüsst. Zum Thema: Verzweifelte Eltern erhalten neue Anlaufstelle (SRF)Neue Anlaufstelle bei Konflikten mit der Kesb (NZZ)«Es braucht jemanden, der zuhört» (Der Bund)Neue Vermittlerin in Konfliktfällen (Berner Zeitung)

Kanton Zürich

Rechtliches Gehör in Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren - Leitfaden

Das rechtliche Gehör ist wesentlicher Bestandteil eines rechtsstaatlich korrekten Verfahrens. Der von der Aufsichtsbehörde zusammen mit Vertretungen der KESB erarbeitete Leitfaden beleuchtet zum einen die wichtigsten Aspekte des rechtlichen Gehörs. Zum anderen versucht er auf immer wiederkehrende Praxisfragen Antworten zu geben.

insieme Schweiz

Entlastung für Angehörige

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) anerkennt die Familiensolidarität als wichtigen Wert und empfiehlt Erleichterungen für Angehörige, die sich als Beistände um Familienmitglieder kümmern.Zum Thema: Angehörige als Beistand – Kriterien zur Umsetzung von Art. 420 ZGB (Kokes, Insieme, Pro Infirmis, Procap, Alzheimer Schweiz)

Pro Infirmis Procap - für Menschen mit Handicap Alzheimer Schweiz insieme Schweiz

Angehörige als Beistand – Kriterien zur Umsetzung von Art. 420 ZGB

Gemäss Art. 420 ZGB können Ehegatten, eingetragene Partner/innen, Eltern, Nachkommen, Geschwister oder faktische Lebenspartner/innen (im Folgenden „Angehörige“) der betroffenen Person von der Inventarpflicht, der Pflicht zur periodischen Berichterstattung und Rechnungsablage und der Pflicht, für bestimmte Geschäfte die Zustimmung einzuholen, ganz oder teilweise entbunden werden. Die Praxis der KESB bezüglich der Umsetzung von Art. 420 ZGB ist uneinheitlich (nicht nur zwischen den Kantonen, sondern auch innerhalb eines Kantons). Gestützt auf good practice Beispiele von KESB aus verschiedenen Landesteilen sowie unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen und aktuellen Gerichtsurteile hat die KOKES in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenverbänden (insieme, Pro Infirmis, procap, Alzheimervereinigung) Kriterien erarbeitet, die als schweizweite Standards gelten können und sollen.

Fachhandbuch Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Expertenwissen für die Praxis

Das FHB Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vereinigt über 20 Expertenbeiträge namhafter Autorinnen und Autoren aus Universitäten, Fachhochschulen, Behörden, Gerichten, Anwaltschaft und Verwaltung. Es verbindet wissenschaftliche Qualität mit ausgeprägter Praxisrelevanz. Behandelt werden alle wesentlichen Gebiete, von den Handlungsprinzipien des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts über die Massnahmen der eigenen Vorsorge (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung), die gesetzlichen Vertretungsrechte, die behördlichen Massnahmen des Erwachsenen- und des Kindesschutzes (inkl. fürsorgerische Unterbringung), die übrigen Kinderbelange, der interkantonale und internationale Kindes- und Erwachsenenschutz sowie das Verfahrensrecht inkl. Rechtsschutz. Vertiefte Ausführungen finden sich dabei auch zu den oft kaum bearbeiteten Schnittstellenproblemen in Zusammenhang mit benachbarten Rechtsgebieten, wie etwa dem Datenschutz-, Straf- und Erbrecht.

Kanton Bern

Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen

Weisung

Am 1. Januar 2017 treten die Änderungen der Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen (ZAV) in Kraft. Die Aufwendungen der Gemeinden werden künftig nicht mehr durch die Finanzierung von Stellen, sondern mittels Fallpauschalen abgegolten. Die jährliche Entschädigung wird mittels Verfügung durch das Kantonale Jugendamt (KJA) festgelegt. Sie stützt sich auf die durch die kommunalen Dienste und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) gelieferten Fallzahlen. 

AvenirSocial

Aktualisierte Charta Früherkennung und Frühintervention 2016

Die Früherkennung und Frühintervention (F+F) hat zum Ziel, ungünstige Entwicklungen und Rahmenbedingungen sowie problematische Verhaltensweisen von Personen aller Altersstufen frühzeitig wahrzunehmen, passende Hilfestellungen zu finden und die betroffenen Menschen in ihrer gesunden Entwicklung und gesellschaftlichen Integration zu unterstützen.Die F+F integriert strukturorientierte und individuumsbezogene Verfahren und zielt nicht ausschliesslich darauf ab, das Verhalten von Betroffenen zu ändern. F+F hat auch den Anspruch, ungünstige gesellschaftliche und strukturelle Bedingungen zu erkennen und zu benennen und sich entsprechend für gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen einzusetzen.

AvenirSocial

Charta Früherkennung und Frühintervention

 Die Früherkennung und Frühintervention (F+F) hat zum Ziel, ungünstige Entwicklungen und Rahmenbedingungen sowie problematische Verhaltensweisen von Personen aller Altersstufen frühzeitig wahrzunehmen, passende Hilfestellungen zu finden und die betroffenen Menschen in ihrer gesunden Entwicklung und gesellschaftlichen Integration zu unterstützen.