Handicap und Recht 02/2017: Erwachsenenschutzrecht: Erfreuliche Empfehlungen der KOKES
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KOKES hat Ende 2016 in enger Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen Empfehlungen erarbeitet. Diese äussern sich zur Frage, in welchen Fällen eine Beistandschaft errichtet werden soll, wann Angehörige als Beistände einzusetzen sind und in welchem Ausmass sie von Rechenschaftspflichten entbunden werden sollen. Es bleibt zu hoffen, dass diese auf einer Grundlage des Respekts und Vertrauens erarbeiteten Empfehlungen konsequent umgesetzt werden.