Gefährliche Straftäter sollen nach der Strafe beaufsichtigt werden
Die Massnahme soll auf Personen beschränkt werden, bei denen ein erhöhtes Rückfallrisiko besteht. Damit soll die Sicherheit der Öffentlichkeit gewährleistet werden.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Die Massnahme soll auf Personen beschränkt werden, bei denen ein erhöhtes Rückfallrisiko besteht. Damit soll die Sicherheit der Öffentlichkeit gewährleistet werden.
Die Massnahme soll auf Personen beschränkt werden, bei denen ein erhöhtes Rückfallrisiko besteht. Damit soll die Sicherheit der Öffentlichkeit gewährleistet werden.
Erziehungsprozesse bei Jugendlichen mit multikomplexen Risikolagen
Mit der Thematik der freiheitsentziehenden Massnahmen fokussiert der Autor einen immer wiederkehrenden und kontrovers geführten Fachdiskurs innerhalb der Sozialen Arbeit. Freiheitsentzug wird in seiner Studie jedoch nicht über die bestehenden polarisierenden Diskurse empirisch basiert diskutiert, sondern konkret über die Anwendung und die Realisierung von Zwang. Damit leistet die Studie einen empirischen Beitrag zu dieser umstrittenen Massnahme und erzeugt rekonstruktiv ein konkretes Bild ihrer Ausgestaltungsvarianten.
Der Walliser Staatsrat will das Strafvollzugssystem bis 2030 reformieren. Es gebe «ein wahres Problem der öffentlichen Sicherheit», das behoben werden müsse – mit Renovationen und Neubauten. Insgesamt 90 Millionen Franken soll die Reform kosten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte die Schweiz am 9. Januar 2017 wegen der nachträglichen Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme sowie der anschliessenden viereinhalb-jährigen Inhaftierung in der Strafanstalt Bostadel.
Als Michael vor acht Jahren einen Mord beging, war sein Sohn gerade mal drei. Seitdem sitzt er im Knast – und versucht trotzdem ein guter Vater zu sein
Seit 20 Jahren lebt die «Parkhausmörderin» hinter Gittern. Dort muss sie lernen, mit Menschen umzugehen.
Das Bezirksgericht Uster hat einen 30-jährigen Schweizer zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt. Es sprach den Angeklagten unter anderem wegen mehrfacher sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit einem Kind schuldig. Die Strafe wird zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben.Zum Thema: Braucht es ein schärferes Gesetz gegen Sexting? (SRF)
Eine Personalbefragung bringt Thorberg-Chef Thomas Egger in Bedrängnis. Poliziedirektor Philippe Müller stellt dem Gefängnisleiter ein Ultimatum – und einen Aufpasser zur Seite.
Der Ton ist rau und provokativ: Der "Lichtblick" aus der Justizvollzugsanstalt Tegel ist die einzige Gefangenenzeitung Deutschlands ohne Zensur. Im November wird sie 50 Jahre alt.
Therapie und Risk-Assessment in der Forensischen Psychiatrie
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geschehen in jeder sozialen Schicht und in allen sozio-ökonomischen Verhältnissen. Diese motivisch und prognostisch vielschichtige Form der Delinquenz erfordert eine besonders differenzierte Diagnose, Therapie und Risiko-Beurteilung. So werden in diesem Band u.a. ein multidimensionales Modell zur Unterscheidung zwischen inklinierendem und periculärem sexuellen Sadismus vorgestellt, Chancen und Grenzen von antihormoneller Therapie beleuchtet, die Gruppe der jugendlichen Sexualmörder genauer betrachtet und auf die explizite Notwendigkeit forensischer Diagnostik eingegangen.
Dieses neue Standardwerk vereint erstmalig das breite Themenspektrum und eröffnet Einblick in die relevanten ethischen Prinzipien und Fragen der Forensischen Psychiatrie und Psychotherapie. Es hilft nicht nur bei der Einordnung und Bewertung schwieriger ethischer Konstellationen, es bietet auch konkrete Lösungsansätze für Entscheidungssituationen im weiten Spektrum forensisch-psychiatrischer Handlungsfelder.
Notate zum Anlass des 50. Jahrgangs des Kriminologischen Journals
Abschaffung der GefängnissePrävention. Praktiken, Kritiken und LeerstellenPunitivitätStrafrechtAusnahmezustände
Aufgrund harscher Kritik der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat der Bundesrat der Ausschaffungshaft von unter 15-Jährigen nun endgültig den Riegel geschoben. In einigen Kantonen wurden Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten, zusammen mit ihren Eltern in Ausschaffungshaft genommen. Der Bundesrat zwingt diese Kantone nun, Alternativen zu finden, da es für diese Praxis keine gesetzliche Grundlage gibt.
Erstmals wird im Amtsgericht Solothurn-Lebern im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbetrug ein Landesverweis ausgesprochen. Der brisante Fall eines Wiederholungstäters
Erstmals wird im Amtsgericht Solothurn-Lebern im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbetrug ein Landesverweis ausgesprochen. Der brisante Fall eines Wiederholungstäters
Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht mehr mit ihren Eltern in Ausschaffungshaft untergebracht werden. Die gesetzliche Grundlage fehle, so der Bundesrat. Nun müssen einige Kantone ihre Praxis anpassen.
Der Kanton Baselland sperrt einen Mann aus Algerien fast zwei Jahre ins Gefängnis, das nur für Kurzstrafen oder die Dauer einer U-Haft ausgelegt ist. Die Haftbedingungen verstossen in mehrfacher Hinsicht gegen Bundesrecht.
Weil die Mutter ins Gefängnis muss, inhaftiert Ankara fast jeden Tag ein Kind mit. Wie Familien mit der Sippenhaft umgehen, zeigt Journalistin Mesale Tolu.
Ist der Wunsch nach Suizidbeihilfe im Gefängnis legitim? Ein Gespräch mit Rechtsprofessor Martino Mona.