Berufliche Integration von Menschen mit einer leichten bis mittelgradigen Depression in der Sozialhilfe
Supported Employment als Erweiterung der Integrationsangebote?
Die berufliche und die soziale Integration wird in Art. 2 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfedes Kantons Bern vom 11. Juni 2001 (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1) als ein wichtiger Wirkungsbereich der Sozialhilfe genannt. Um die Integration der Klientinnen und Klienten der Sozialhilfe fördern zu können, muss der Kanton wirkungsvolle Arbeitsintegrationsmassnahmen bereitstellen (Art. 3, 4, 5 und 6 SHG). Da sozialhilfebeziehende Personen gemäss verschiedener Studien in hohem Masse von psychischen Belastungen und insbesondere depressiven Erkrankungen betroffen sind (Lätsch et al., 2011; Wolffers & Reich, 2015; OECD, 2014), stellt sich die Frage, inwieweit die Arbeitsintegrationsprogramme der Sozialhilfe auf Menschen mit depressiven Erkrankungen zugeschnitten sind.