Bern klärt dreimal so teuer ab wie Basel
In Basel kostet eine Abklärung für die individuelle Finanzierung im Behindertenbereich 280 bis 380 Franken. In Bern wird sie voraussichtlich 900 Franken kosten.
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In Basel kostet eine Abklärung für die individuelle Finanzierung im Behindertenbereich 280 bis 380 Franken. In Bern wird sie voraussichtlich 900 Franken kosten.
Finanzielle Beiträge an bedürftige Mieter sind oft effizienter als die Förderung von Wohnbauten. Doch in den Städten dominieren weiterhin Bemühungen für Bauprojekte.
- Motion "Waldstrassen - Anpassung des kantonalen Waldgesetzes"- Effizienzanalyse "light" - Landsgemeindevorlagen- Vollzugsverordnung zum Energiegesetz - Anpassungen- Änderung der regierungsrätlichen Natur- und Heimatschutzverordnung- Spitaltarife RehaClinic Glarus/Braunwald- Leistungs- und Beitragsvereinbarungen mit sozialen Institutionen 2015- Arbeitsvergebung- Beitrag aus dem Kulturfonds- Personelles
Das per Juli 2011 eingeführte Pauschalvergütungssystem für Hörgeräte hat vorerst noch wenig Wirkung auf Konkurrenz und Preise gezeigt. Die Versicherten zahlen nun einfach deutlich mehr aus der eigenen Tasche, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag mitteilte.
Eine gerechtigkeitstheoretische Analyse zur Ausgestaltung einer Finanzverteilung in einem föderalen Staat am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland
Muss beim Geld die Freundschaft aufhören? Ist es gerecht, wenn Bayern und Hessen den finanziellen Solidarausgleich zwischen den Bundesländern aufkündigen wollen? Das Grundgesetz benennt das Leitmotiv gleichwertiger Lebensverhältnisse als implizites Staatsziel. Eine politische Auseinandersetzung und eine Konkretisierung dieses Leitmotives erfolgt aber nur sehr eingeschränkt.
Eineinhalb Jahre nach Einführung des "Assistenzbeitrags" in der Schweiz ziehen verschiedene Akteure im Behindertenwesen erste Bilanzen. Das ZSL als zentrale Beratungsstelle von Betroffenen für betroffene Assistenznehmende und ihre Familien hat schon unmittelbar nach der Einführung der neuen Leistung diverse Stellen über direkte Kontakte auf schwerwiegende Mängel in der Regulation aufmerksam gemacht. Zum Thema: Der Assistenzbeitrag – ein unvollendetes Werk (AGILE)
Wie die Kantone Bern, Basel-Landschaft und Basel-Stadt den NFA aus qualitativer Sicht umsetzen
Master-Thesis: Mit dem Inkrafttreten des NFA auf den 1. Januar 2008 ist die Zuständigkeit für die Institutionen (Wohnheime, Werkstätten, Tagesstätten) für erwachsene Menschen mit Behinderungen vom Bund an die Kantone übergegangen. Die sechsundzwanzig Kantone haben hierfür unterschiedliche Finanzierungsmodelle gewählt. Die Kantone Bern, Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben sich für die Subjektfinanzierung entschieden, indem sie die Menschen mit Behinderungen nach ihrem individuellen Bedarf mit den nötigen finanziellen Mitteln ausstatten, um selber die erforderlichen Leistungen einkaufen zu können.
Der Regierungsrat hat entschieden, für die Finanzierung der Kinder-, Jugend- und Schulheime zum System der Defizitfinanzierung zurückzukehren. Dies erfolgt aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts, das die Pauschalfinanzierung zum Teil als ungültig erklärte.
Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) will den Regierungsrat damit beauftragen, die zu erwartenden Veränderungen der Sozialkosten in den nächsten 10 bis 15 Jahren aufzuzeigen und verlangt eine klare Kompetenz- undFinanzregelung im Sozialbereich.