Zur Situation gewaltbetroffener, geflüchteter Frauen in der Schweiz
Fast alle geflüchteten Frauen haben im Herkunftsland und/oder auf der Flucht (sexualisierte) Gewalt erlebt. Dazu gehört Zwangsheirat, Mädchenbeschneidung (FGM), häusliche Gewalt durch (ex-)Ehepartner oder andere Familienangehörigen, (sexualisierte) Gewalt oder Ausbeutung auf der Flucht oder in Flüchtlingslagern. Diese geschlechtsspezifische Gewalt hinterlässt oft psychische und manchmal auch physische Spuren bei den betroffenen Frauen und ggf. auch bei den anwesenden Kindern. Wenn Frauen Gewalt im Ausland erfahren haben, haben sie jedoch in der Schweiz kaum Zugang zu den benötigten spezialisierten Unterstützungs- und Schutzleistungen. Diese grosse Lücke bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention muss dringend geschlossen werden.