Neue Regeln für Sackgeldjobs
Viele Eltern zahlen für ihre Babysitter keine AHV-Beiträge. Laut Gesetz müssten sie aber, wenn die Kinderbetreuerin älter als 17 Jahre ist. Das ändert sich per 1. Januar: Sogenannte Sackgeldjobs wie das Babysitting sind künftig von der AHV-Pflicht befreit – wenn auch nicht ganz.