Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Kindes-/Erwachsenenschutz

821 Beiträge gefunden


Angehörige als Beistand – Kriterien zur Umsetzung von Art. 420 ZGB

Merkblatt und Empfehlungen vom November 2016

Gemäss Art. 420 ZGB können Ehegatten, eingetragene Partner/innen, Eltern, Nachkommen, Geschwister oder faktische Lebenspartner/innen (im Folgenden "Angehörige") der betroffenen Person von der Inventarpflicht, der Pflicht zur periodischen Berichterstattung und Rechnungs-ablage und der Pflicht, für bestimmte Geschäfte die Zustimmung einzuholen, ganz oder teilweise entbunden werden. Die Praxis der KESB bezüglich der Umsetzung von Art. 420 ZGB ist uneinheitlich (nicht nur zwischen den Kantonen, sondern auch innerhalb eines Kantons). Gestützt auf good practice Beispiele von KESB aus verschiedenen Landesteilen sowie unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen und aktuellen Gerichtsurteile hat die KOKES in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenverbänden (insieme, Pro Infirmis, procap, Alzheimervereinigung) Kriterien erarbeitet, die als schweizweite Standards gelten können und sollen. 

Das Schweizer Parlament

Kommission möchte keine Schwächung des Amtsgeheimnisses

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates möchte nicht, dass Mitglieder von Behörden oder Angestellte im öffentlich-rechtlichen Bereich geschützte Informationen auch ohne die Einwilligung ihrer vorgesetzten Behörde straffrei weiter geben können, auch wenn die Weitergabe im öffentlichen Interesse erfolgt.

Kanton Bern

Neues Abgeltungssystem für die Bereiche Sozialhilfe sowie Kindes- und Erwachsenenschutz

Der Regierungsrat führt ein neues System zur Abgeltung der Aufwendungen in der individuellen Sozialhilfe und im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes ein. Die Entschädigung der Sozialdienste erfolgt künftig mittels Fallpauschalen, die sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen richten. Bis anhin wurden die Aufwendungen indirekt durch die Finanzierung von Stellen abgegolten. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der Systemwechsel eine differenziertere, transparentere und gerechtere Abgeltung ermöglicht. Mit dem neuen Abgeltungssystem kann eine einfache Lösung für den Vollzug eingeführt werden, die den Gemeinden mehr Spielraum bietet und gleichzeitig die richtigen Anreize setzt, um weiterhin qualitativ gute Sozialarbeit zu gewährleisten. Der Kanton und die Gemeinden finanzieren die Leistungen in der individuellen Sozialhilfe gemeinsam über den Lastenausgleich. Leistungen im Bereich des angeordneten Kindes- und Erwachsenenschutzes werden nur durch den Kanton getragen. Der Regierungsrat hat die «Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe» und die «Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen» entsprechend angepasst und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.

Kanton St. Gallen

Kanton veröffentlicht Kenndaten 2015 zum Kindes- und Erwachsenenschutz

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht machte es ab 2013 notwendig, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) alle altrechtlichen Erwachsenenschutzmassnahmen überprüften. Dies beanspruchte die personellen Ressourcen der Kesb stark. Die Kesb-Daten zum Jahr 2015 machen diese Umstellungen hin zu individuell angepassten Massnahmen nun zahlenmässig greifbar. Im Vergleich zu früher ist die Zahl der Kindesschutzmassnahmen stabil geblieben.

Kanton Aargau

Optimierungsmassnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat die Botschaft mit Optimierungsmassnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz vor. Für die Umsetzung eines Teils dieser Optimierungsmassnahmen sind Rechtsänderungen nötig, weshalb dem Grossen Rat der Entwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz zur ersten Beratung unterbreitet wird. Die Optimierungsmassnahmen sind in der Anhörung auf sehr breite Zustimmung gestossen.

Kindeswohlgefährdung

Das Praxishandbuch

Die Berichte in den Medien über Fälle von Kindesmisshandlung häufen sich. Kinder müssen geschützt werden! Doch was bedeutet es, Kinder zu schützen? Die Autorin hat mit diesem Buch einen Handwerkskoffer für die Kinderschutzarbeit aus der Praxis und für die Praxis zusammengestellt. Sie gibt Fachkräften in der Arbeit mit Kindern und Familien Hilfestellungen und Grundlagen an die Hand und regt zur Diskussion, Reflexion und Weiterentwicklung für diese anspruchsvolle Arbeit an.

Kanton St. Gallen

Strategie zum Schutz von Kindern erneuert

Die Regierung will Fachpersonen und Öffentlichkeit vermehrt für den Kindesschutz sensibilisieren, ein gutes Beratungsangebot pflegen und Weiterbildungen fördern. Sie hat dazu die Strategie Kindesschutz 2016 bis 2020 verabschiedet. Schwerpunkte sind die Stärkung der Kinderrechte in Verfahren, die Sorge um Kinder aus psychisch belasteten Familien und der Bereich der frühen Kindheit. Die Kindesschutz-Konferenz und eine Koordinationsstelle im Amt für Soziales verantworten die Umsetzung der Strategie.

Geschäftsstelle sozialinfo.ch

Positive Kesb-Bilanz nach den ersten vier Jahren

Per 1. Januar 2013 wurde das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) eingeführt. Damit ging auch eine institutionelle Reform einher. Die 146 neu geschaffenen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) ersetzten die 1415 bisherigen Vormundschaftsbehörden. Dieser Systemwechsel hat immer wieder Kritik provoziert; anhand von problematischen Einzelfällen wurde das ganze System in Frage gestellt. Am 8. September zog die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) nun eine positive Bilanz dieser ersten vier Jahre, zeigte aber auch einige Verbesserungspotenziale auf.