BGG-Revision: Was zählt?
Ende Februar ist die Vernehmlassungsfrist zur geplanten BGG Revision – mit der eine Entlastung des Bundesgerichts, eine Verbesserung des Rechtsschutzes und eine Vereinfachung des Rechtswegs bezweckt wird – abgelaufen. Der revidierte Erlass soll auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden. Mit der Revision wird die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ersatzlos aufgehoben. In Zukunft müssen somit die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Einheitsbeschwerde erfüllt sein, andernfalls der Zugang zum Bundesgericht verwehrt bleibt.