Grundlagen schaffen, damit selbstständiges Wohnen Tatsache wird!
Der Regierungsrat wird aufgefordert,- den anpassbaren Wohnungsbau für Neu- und Umbauten im Kanton Bern gesetzlichzu verankern (idealerweise ab 3 Wohnungen).- Übersteigt bei Umbauten der Aufwand für die Anpassung 5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts bzw. des Neuwerts der Anlage oder 20 Prozent der Erneuerungskosten, kann auf die Anpassungen verzichtet werden.Begründung:Der Kanton Bern hält in seinem Behindertenkonzept fest, dass erwachsene Menschen mit einer Behinderung ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen sollen. Sie sollen soweit als möglich unter normalisierten Bedingungen an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen teilnehmen können.