Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Kindes-/Erwachsenenschutz

821 Beiträge gefunden


Kanton Aargau

Start Projekt Optimierungsmassnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz

Schnittstelle Familiengerichte – Gemeinden im Fokus

Der Regierungsrat, die Gerichte Kanton Aargau und die Gemeinden haben zusammen ein Projekt gestartet, um die Schnittstellen zwischen den Familiengerichten und den Gemeinden zu optimieren. Im Zentrum steht eine Arbeitsgruppe, paritätisch zusammengesetzt aus je vier Vertretungen der Gemeinden sowie des Kantons. Die Arbeitsgruppe wird Lösungsvorschläge für die Probleme erarbeiten, die ihr von den Gemeinden und den Familiengerichten gemeldet werden. Bis Ende 2015 soll ein Bericht mit Optimierungsmassnahmen an den Grossen Rat vorliegen.

Kanton St. Gallen

Erste Analyse nach zwei Jahren KESB-Aufbau

Regierungsrat Martin Klöti, Vorsteher des Departementes des Innern, hat die Verantwortlichen der Trägerschaften der neun St.Galler Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zu einem Treffen eingeladen. Dabei bekräftigen die Verantwortlichen die Absicht, überregional zusammenzuarbeiten, um die Wirkung der neuen Organisation zu prüfen. 

Stadt Zürich

Gemeinsame elterliche Sorge wird immer mehr zum Regelfall

Mit einer Revision des Zivilgesetzbuches, welche am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, wurde die gemeinsame elterliche Sorge für unverheiratete Eltern erleichtert. Erhebungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich zeigen, dass seither die gemeinsame elterliche Sorge vermehrt zum Regelfall wird. Bei nicht verheirateten Eltern kommt es heute bei 80 Prozent der Geburten zur gemeinsamen elterlichen Sorge. Im Jahr 2009 lag der Anteil noch bei 67 Prozent. 

Kostentragung und Anordnungskompetenz im Verhältnis von Justiz und Jugendhilfe

Eine Analyse des § 36a Abs. 1 S. 1 2. HS SGB VIII

Die Frage nach der Anordnungskompetenz hinsichtlich erzieherischer Massnahmen und danach, wer die Kosten für die Durchführung dieser Massnahmen zu tragen hat, ziehen sich wie ein roter Faden durch das Verhältnis von Justiz und Jugendhilfe. Die Einführung des § 36a Abs. 1 S. 1 2. HS VIII hat die alten Diskussionen neu entfacht: Auf den ersten Blick stellt diese Vorschrift eine reine Kostentragungsregelung dar – jedoch ist mit ihr die Frage verbunden, ob der Jugendrichter nicht nur dem Jugendlichen die Teilnahme an einer erzieherischen Massnahme auferlegen, sondern auch die Jugendhilfe zur Durchführung dieser Massnahme verpflichten kann. Mit der Anordnungskompetenz eng verknüpft sind auch verfassungsrechtliche Fragen, insbesondere ob Spruchrichterprivileg und richterliche Unabhängigkeit gewahrt werden.

BZ

Kein Gehör für die Väter

Der Nationalrat will die Gerichte nicht explizit auffordern, die alternierende Obhut zu prüfen. Die Väterlobby erwägt ein Referendum gegen das revidierte Kindesunterhaltsrecht.Zum Thema:- Der Nationalrat will die alternierende Obhut im Gesetz nicht hervorheben (SVAMV)- Mankoteilung: Der Ständerat hat diese Motion im Plenum abgelehnt (SVAMV)

Kanton Luzern

KESB Luzern ist auf Kurs

Am 1. Januar 2013 nahm die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern (KESB) ihre Arbeit auf. Die Evaluation der ersten zwei Betriebsjahre zeigt nun, dass die KESB Luzern die Aufbauphase gut bewältigt hat und sich die Organisationsstruktur bewährt. Die Mehrkosten wurden richtig geschätzt. Der vom Parlament gesprochene Kostenrahmen konnte gar unterschritten werden. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Dynamik im Kindes- und Erwachsenenschutz beantragt der Stadtrat erneut eine Befristung des Kredits auf drei Jahre.

Entmündigt

Vormundschaft in der Stadt Bern, 1920–1950

1912 wurde das Vormundschaftsrecht im Schweizerischen Zivil­gesetzbuch national vereinheitlicht: Es regelte die Entmündigung von Menschen mit psychischen Krankheiten oder mit sogenannten sozialen Mängeln wie «Misswirtschaft» und «Verschwendung», «Trunksucht» oder «lasterhaftem Lebenswandel». Das 2013 revidierte Vormundschaftsrecht machte diesem stigmatisierenden Recht ein Ende. Es ist nun an der Zeit, Institutionalisierung, Vollzug und alltägliche Praktiken in der Vormundschaft über Erwachsene einer historischen Analyse zu unterziehen. Die Arbeit leistet einen Beitrag zur historischen Aufarbeitung fürsorgerischer Praktiken sowie zur sozial- und kulturwissenschaftlichen Diskussion um menschliche Handlungsfähigkeit.

Erwachsenenschutzrecht

In a nutshell

Das «nutshell» - Buch bietet einen kompakten Einstieg in die Materie des Erwachsenenschutzrechts (Art. 360–456 ZGB), welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Es richtet sich sowohl an Rechtsstudierende als auch an Praktiker und sonstige Interessierte, die einen Überblick und einen bewältigbaren Zugang zum Erwachsenenschutzrecht suchen. Zahlreiche Grafiken erhöhen die Verständlichkeit.Volljährige und urteilsfähige Personen können grundsätzlich selbständig handeln. Das Erwachsenenschutzrecht setzt ein, wenn Personen infolge eines sog. Schwächezustands (z.B. geistige Behinderung, psychische Störung, Demenzerkrankung) in ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt sind. Das Erwachsenenschutzrecht soll behebend, ausgleichend oder mildernd einwirken, um die Interessen des Betroffenen dauerhaft zu sichern.