Die Jugendschutztatbestände im Sexualstrafrecht
Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht Jugendlicher und paternalistische Intentionen
Im Sexualstrafrecht lassen sich zwei grosse Schutzanliegen ausmachen, die auf den ersten Blick gegenläufig erscheinen: Auf der einen Seite steht der Schutz der positiven sexuellen Selbstbestimmung, d.h. die Freiheit, selbst zu entscheiden, wann, wo und mit wem sexuelle Kontakte stattfinden. Auf der anderen Seite steht der umfassende Schutz Minderjähriger vor Missbrauch, indem ihnen gerade diese Freiheit zu ihrem eigenen Wohl nicht zugestanden wird. Wie lassen sich die zwei Ziele – insbesondere im Hinblick auf Jugendliche – in Einklang miteinander bringen?Die Untersuchung bietet erstmals ein umfassendes Konzept von sexueller Selbstbestimmung im Strafrecht, das sich an der kontemporären Autonomiedebatte in der anglo-amerikanischen Philosophie orientiert.