Wegen Sex mit der Nichte vor Gericht
Das Regionalgericht Oberland in Thun verurteilte am Dienstag einen Mann zu einer Gefängnisstrafe, weil es zu sexuellen Handlungen mit seiner Nichte kam.
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Das Regionalgericht Oberland in Thun verurteilte am Dienstag einen Mann zu einer Gefängnisstrafe, weil es zu sexuellen Handlungen mit seiner Nichte kam.
Inzest, der Sex unter Geschwistern, ist von Alters her verfemt. Vor etwa zehn Jahren sorgte jedoch der Fall der Geschwister Patrick S und Susan K. für Aufsehen. Die damalige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bis heute umstritten
Die Gefahr der sexuellen Ausbeutung betrifft Kinder und Jugendliche seit jeher. Auch in der Schweiz ist sie weit verbreitet. Eine repräsentative Umfrage des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich, der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsspital Zürich sowie der Abteilung Psychosomatik und Psychiatrie des Kinderspitals Zürich hat dies nun belegt. Die umfangreichen Ergebnisse der Optimus Studie basieren auf einer Befragung von über 6700 Schülerinnen und Schüler der neunten Klasse sowie den Auskünften von 324 Institutionen aus dem Bereich des Kindesschutzes.
Psychodynamik des sexuellen Missbrauchs in der Familie
Bei dem hier behandelten Inzest geht es um eine Form der Kindesmisshandlung, in der ein Erwachsener ein ihn liebendes, von ihm abhängiges Kind für seine sexuellen Bedürfnisse ausbeutet. Würde das Kind das ganze Ausmaß an Verrat realisieren, könnte es die Beziehung, auf die es existenziell angewiesen ist, nicht mehr ertragen. So hilft es sich, indem es die Schuld auf sich nimmt, um sich erklären zu können, was der geliebte Erwachsene ihm antut, und um bei ihm bleiben zu können.
Der Bundesrat will das Inzestverbot aufheben. Das sorgt für Kontroversen. Der Berner Ethnologe Heinzpeter Znoj erklärt, warum Blutschande überall auf der Welt ein Tabu ist – und weshalb das auch gut so ist.
Jeder sechste Mann soll bereits Opfer sexueller Gewalt geworden sein. Dabei fällt es den Betroffenen oft schwer, darüber zu sprechen. In Lausanne hat sich eine Organisation des Problems angenommen.
Enge Verwandte, die ein Kind zeugen, gehen ein hohes Risiko ein. Viele Migrantenpaare wissen wenig über die Gefahr angeborener Krankheiten.
Das Inzestverbot auf dem Prüfstand
Der Schweizer Bundesrat erwägt, die Strafbarkeit des einvernehmlichen Inzests aufzuheben. Deutschland hält mit Zustimmung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte daran fest. Die Rechtslage in Europa ist uneinheitlich.
Der Bundesrat will Inzest künftig erlauben, SVP, CVP und EVP reagieren darauf empört. Strafrechtsspezialist David Gibor sagt, warum er den Vorschlag des Bundesrats unterstützt.