Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Soziale Reintegration

23 Beiträge gefunden


Zwischen Aufsicht und Fürsorge

Die Geschichte der Bewährungshilfe im Kanton Bern

Früher wurden delinquente Menschen weggesperrt oder hingerichtet. Die Strafrechts- und Gefängnisreformen seit dem 19. Jahrhundert haben den Straf- und Massnahmenvollzug – glücklicherweise – humanisiert. Um Rückfälligkeit zu verhindern, müssen Straffällige nach der Haft oder während ihrer Probezeit wieder in die Gesellschaft integriert werden. Dies ist das Ziel der Bewährungshilfe, eines zentralen Bestandteils unseres Strafvollzuges. Die Bewährungshilfe nimmt sich den bedingt entlassenen und bedingt verurteilten Menschen an. Die Autoren und Autorinnen zeigen auf, wie sich die Bewährungshilfe im Kanton Bern historisch entwickelt und im Laufe der Zeit verändert hat. Wie haben sich die Hilfsmassnahmen und die Kontrollaufgaben der Bewährungshilfe verändert, und welche Handlungsspielräume haben Menschen auf Bewährung?

Neue Fesseln der Jugendhilfe: Repressive Pädagogik

Nimmt man eine Betrachtung der Geschichte öffentlicher Erziehung vor, so wird rasch deutlich, dass deren längster Teil vorrangig von den Intentionen Elitebildung, Disziplinierung und Strafe bestimmt war. Eine Erziehung zur Mündigkeit und der Verzicht auf gewaltgeprägte Erziehungspraktiken sind Errungenschaften der letzten Jahrzehnte, die mit Verweis auf die "Unerziehbaren" und "Gefährlichen" immer wieder bedroht werden. Die Autoren weisen anhand der Befunde zu den in den letzten Jahren populär gewordenen repressiven und konfrontativen Maßnahmen nach, dass die damit intendierten Ziele nur selten erreicht werden konnten.

Rückfall nach Massnahmenvollzug

Eine Studie zur Rückfälligkeit von jungen Erwachsenen aus den Massnahmenzentren Arxhof und Uitikon

Zwei Drittel der jungen Männer, die regulär aus einer Massnahme austreten, begehen kein Verbrechen mehr, ein Drittel wird rückfällig. Wird die Massnahme aber vorzeitig abgebrochen, so erhöht sich die Rückfallquote von 33 auf 54,6 Prozent. Dies ist der vorliegenden Studie zu entnehmen. Die Rückfallquote bei Gewaltverbrechen beträgt bei regulär Ausgetretenen 6,2 Prozent, bei den so genannten Abbrechern aber 24,9 Prozent.