Bundesgerichtsentscheid: IV muss Perücke zahlen
In einem Urteil vom 13. Juli 2013 (9C_550/2012) entschied das Bundesgericht, dass Transfrauen eine Perücke oder ein Haarersatzteil von der IV bezahlt bekommen können. Dies dann, wenn der typisch männliche Haarverlust nicht zum Erscheinungsbild einer Frau passt. «Entscheidend ist allein, dass ihre weibliche äussere Erscheinung durch das charakteristische Ausprägungsmuster ihrer typisch männlichen Glatzenbildung eine empfindliche Beeinträchtigung erfährt, welche mit dem anbegehrten Hilfsmittel möglichst kaschiert werden soll.» Positiv an dem Urteil ist auch, dass das Bundesgericht dies nicht als Eingliederungsmassnahme in den Arbeitsmarkt sieht, sondern als Sozialrehabilitation, also um das Ermöglichen der «Pflege gesellschaftlicher Kontakte oder das Auftreten in der Öffentlichkeit». Der Beitrag der IV für Perücken ist begrenzt auf 1‘500.– Fr. jährlich.BGer-Urteil 9C_550/2012 vom 13. Juli 2013