Das Schweizerische Bundesgericht rüttelt an der Unpfändbarkeit der AHV-Rente
Es gibt Vermögensstücke und Einkommensarten, die nie gepfändet werden dürfen. Dazu gehören die AHV-Rente sowie Ansprüche auf Vorsorge- und Freizügigkeits-leistungen. Ein BGer-Entscheid rüttelt nun aber an dieser absoluten Unpfändbarkeit.