Kindesschutz
Kooperation von Schulsozialarbeitenden und Lehrpersonen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung
Der Schutz der Kinderrechte ist ein weltweites Anliegen. Der international wichtigste normative Bezugsrahmen stellt die UN-Kinderechtskonvention von 1989 dar. In der Schweiz gehört Kindesschutz zu den Aufgabenbereichen der Sozialen Arbeit. Kinder und Jugendliche verbringen einen grossen Teil ihrer Zeit an der Schule, was diese zu einem Ort macht, an dem gefährdete Kinder und Jugendliche durch Fachpersonen erkannt werden können. Schulsozialarbeitende, deren primäres Handlungsfeld in der Schule liegt, nehmen bei der Wahrnehmung von möglichen Kindesschutzfällen eine wichtige Funktion wahr. Die Schulsozialarbeit als eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe ist dabei auf die Zusammenarbeit mit der Schule und insbesondere den Lehrpersonen angewiesen.