Die Zwangsarbeit kommt nach Europa
Wenn Flüchtlinge Geld verdienen müssen, aber legal nicht dürfen, wächst das Risiko von Ausbeutung. In der Türkei und im Rest Europas.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Wenn Flüchtlinge Geld verdienen müssen, aber legal nicht dürfen, wächst das Risiko von Ausbeutung. In der Türkei und im Rest Europas.
Handbuch für die Praxis
Arbeitszeugnisse gehören zu den wichtigsten Bestandteilen der Bewerbung und sind von grösster Bedeutung für das berufliche Weiterkommen. Sie sind explizit im Gesetz verankert und Inhalt zahlreicher gerichtlicher Verfahren.Das vorliegende Handbuch für die Praxis beinhaltet erstmals eine Darstellung der Rechtslage in Bezug auf die Durchsetzung des Anspruches auf Ausstellung und Änderung des Arbeitszeugnisses und auch zahlreiche konkrete Praxisbeispiele sowie deren Bewertung. Damit soll es den Anwendern in der Praxis (Gerichten, Rechtsanwälten, Personalverantwortlichen etc.) als umfassendes Nachschlagewerk dienen.
Ich stehe in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das Ende März abläuft. Kann ich im Betrieb für ein Vorstellungsgespräch frei nehmen?
Die Arbeitslosenzahlen steigen, die Vermittler geraten ans Limit. Was die kantonalen Ämter dagegen tun.
Nun muss der Bundesrat selber über die Verschärfung der flankierenden Massnahmen entscheiden. Alles hängt von Didier Burkhalters Position ab.
Die nationalrätliche Gesundheitskommission lehnt einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ab. Nun lanciert die Linke eine Volksinitiative.
Bundesgericht, Urteil 4A_50/2015 vom 19. 5. 2015
In einem Hochhaus mit 39 Wohnungen war eine Frau Hauswart. Sie wohnte mit ihrem Mann im betreffenden Block. Das Haus wurde verkauft, und der neue Besitzer kündigte dem Paar die Wohnung mit dem Argument, er brauche sie für den neuen Hauswart. Doch die Hauswartung war an eine externe Firma vergeben worden, und ein Angestellter der Firma wohnte bereits im Haus.
Ich habe kürzlich eine neue Stelle angetreten. Im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Probezeit. Habe ich trotzdem eine?
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK) hat sich gegen einen bezahlten zweiwöchigen Papa-Urlaub ausgesprochen.
Jahrbuch des Schweizerischen Arbeitsrechts
Die Inhaltsübersicht für die seit Jahren bewährte Publikation sieht wie folgt aus:A. Gesetzgebung, zusammengestellt von Dr. iur. Hubert FritschB. Mitteilungen des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) und des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, zusammengestellt von Dr. iur. Hubert FritschC. Rechtsprechung, zusammengestellt und bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Portmann, Prof. Dr. Jean-Philippe Dunand und Dr. iur. Hubert FritschD. Bibliografie, zusammengestellt von RA lic. iur. Thomas PietruszakE. Verzeichnisse.Dieses Jahrbuch ist eine wertvolle Studie zu allen Fragen des Arbeitsrechts und ein unentbehrliches Nachschlagewerk und Hilfsmittel für den Praktiker.
Das Pilotprojekt «Flüchtlinge als Arbeitskräfte in der Landwirtschaft» soll zeigen, ob Bauern im Inland Mitarbeiter rekrutieren können. Thomas Wyssa, Sprecher der Seeländer Gemüsebauern, ist skeptisch.
Die Schweiz schützt die Arbeitnehmer im internationalen Vergleich wenig. Wie wenig, zeigt eine Liste der OECD.
Der Gewerkschaftsbund spricht mit Blick auf die Arbeitslosenzahlen von einem «historischen Höchststand». Es brauche einen neuen Euro-Mindestkurs.
Am Weihnachtsessen feiern alle ausgelassen. Am nächsten Tag schreibt Karl die Stunden als Arbeitszeit auf. Der Chef sagt, das gehe nicht. Das Essen habe in der Freizeit stattgefunden. Karl widerspricht. Doch darf Karl das Weihnachtsessen als Arbeitszeit aufschreiben? Darf man das?
56 Flüchtlinge sollen durch das Pilotprojekt «Potenziale nutzen» Jobs finden, die ihrer beruflichen Qualifikation entsprechen. Das Staatssekretariat für Migration will so brachliegendes Know-how nutzen.
Der Vorstand von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2015 ohne Gegenstimme beschlossen, die Arbeiten zur Lancierung einer Volksinitiative für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub an die Hand zu nehmen. Über die Lancierung entscheiden wird die Delegiertenversammlung Ende April 2016. Zum Thema: Mit «Druck der Strasse» zum Papi-Urlaub (Der Bund)
Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Wenn Arbeitnehmer/innen längere Zeit arbeitsunfähig sind, führt dies regelmässig zu komplexen rechtlichen Problemen. Betroffen sind hauptsächlich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, aber auch privatversicherungsrechtliche Regelungen und Bestimmungen zum Datenschutz. Zu beachten sind ferner Gesamtarbeitsverträge, die weitergehende Schutzbestimmungen vorsehen können.In diesem Werk werden die relevanten Fragestellungen, die sich im Verlaufe einer längeren Arbeitsunfähigkeit bis zur Invalidität ergeben, umfassend und praxisnah bearbeitet. Besondere Aufmerksamkeit finden die Schnittstellen der involvierten Rechtsgebiete. Die aufgeworfenen Probleme werden zudem auch aus rechtspolitischer Per-spektive beleuchtet. Das Buch richtet sich somit an die Anwaltschaft, an Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände und an alle weiteren Personen, die sich in der Praxis, Wissenschaft und Politik mit Problemen arbeitsunfähiger Arbeitnehmer/innen beschäftigen.
Väter sind in Bewegung gekommen: Sie wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern. Immer mehr Väter nutzen mittlerweile die Möglichkeit in Elternzeit zu gehen und sie sind aktive Väter. Zugleich dominiert bei den meisten Vätern nach wie vor die Vollzeitbeschäftigung und ihre tatsächliche Beteiligung an den Familienaufgaben bleibt hinter den eigenen Vorstellungen und Ansprüchen zurück. Das neue Dossier "Väter und Familie – Erste Bilanz einer neuen Dynamik" geht anhand aktueller Daten der Frage nach, wo die Väter derzeit stehen.
Um die Qualifikationen und die Eignung einer stellensuchenden Person hinreichend beurteilen zu können, begnügt sich eine potentielle Arbeitgeberin oftmals nicht mit den vorgelegten Arbeitszeugnissen, sondern holt zudem Referenzauskünfte bei früheren Arbeitgeberinnen ein.Im Arbeitsrecht finden sich keine expliziten Vorschriften zu Referenzen. In der Praxis herrschen denn auch viele Unsicherheiten im Umgang mit Referenzen. Die Lehre versteht die Referenzauskunft als mündliches Surrogat zur Zeugnispflicht. Mit der Referenzauskunft soll der vom Arbeitszeugnis vermittelte Eindruck vertieft werden. Die Modalitäten bei der Einholung oder Erteilung von Referenzen, insbesondere deren Inhalt, unterliegen dabei einer Vielzahl von Regeln, deren Nichtbeachtung für die Beteiligten schwerwiegende Haftungsfolgen haben kann.
Ab wann Sie Ihrem Vorgesetzten ein Zeugnis vorlegen müssen, steht meist im Arbeitsvertrag oder in einem Personalreglement. Wenn nicht, sollten Sie sich beim Arbeitgeber erkundigen, was im Betrieb üblich ist.