Die unentgeltliche Rechtspflege im Straf- und Massnahmenvollzug
Eine Lobby, die den Gefangenen eine Stimme geben würde, existiert nicht. Personen, die während dem Strafprozess von einem Anwalt betreut wurden, stehen nach dem ergangenen Urteil und beim Strafantritt häufig alleine da. Weil sie inhaftiert sind, ist es ihnen kaum oder nur sehr erschwert möglich, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, da die reine Beratungsarbeit nicht von der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung gedeckt ist und niederschwellige Angebote von Rechtsberatungsstellen wegen der Haftsituation nicht wahrgenommen werden können. Denn der Rechtsberater müsste ins Gefängnis kommen, was fast nicht finanzierbar ist. Auch bei Beschwerden gegen Verfügungen im Strafvollzug (z.B. Disziplinarmassnahmen, Urlaubsgewährung, etc.) wird eine unentgeltliche Rechtsvertretung oft nicht gewährleistet, weil das Anliegen als aussichtslos taxiert wird und/oder eine Rechtsvertretung als unnötig eingestuft wird.