Personenversicherung in der Schweiz
Broschüre
Der Aufsatz gibt einen Überblick über das Schweizerische Versicherungssystem sowohl im Sozial- wie auch im Privatversicherungsbereich.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
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Der Aufsatz gibt einen Überblick über das Schweizerische Versicherungssystem sowohl im Sozial- wie auch im Privatversicherungsbereich.
Der Kanton Bern hat nicht wie ursprünglich angenommen die schweizweit höchsten Sozialhilfekosten. Vielmehr stehe Bern in der Rangliste an sechster Stelle, so die Regierung.
Eine Studie im Auftrag der Städte Winterthur, Dietikon und Zürich zeigt: Der Kanton Zürich beteiligt sich im nationalen Vergleich nur wenig an den Sozialkosten.
Der Regierungsrat will sich an einem Soziallastenausgleich zwischen den Zürcher Gemeinden keinesfalls beteiligen. Das wollen die Gemeinden nicht hinnehmen, sagt ihr oberster Vertreter Jörg Kündig.
Im Herbst 2015 hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine politische Arbeitsgruppe der Kantone zur Optimierung des Finanzausgleichs eingesetzt. Im Schlussbericht vom 15. Dezember 2016 wird beantragt, die Regeln für die Dotation des Ressourcenausgleichs anzupassen. Zentrale Steuerungsgrösse soll neu eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons von 86,5% des schweizerischen Durchschnitts sein. Ausgehend von dieser Steuerungsgrösse kann die Ausgleichssumme jährlich neu berechnet werden. Zur Abfederung des Wechsels zum neuen System wird eine Übergangsperiode von drei Jahren vorgeschlagen. An der Plenarversammlung der KdK vom 17. März 2017 haben die Kantonsregierungen diesem Antrag zur Optimierung des Finanzausgleichs im Sinne von Eckwerten für ein integrales Gesamtpaket zugestimmt. Dem Bundesrat wird vorgeschlagen, gestützt darauf eine Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich in die Wege zu leiten.
Themen: Historisches Urteil, IV-Botschaft und News von der Frühjahrssession
Die beiden Parlamentskammern haben bei der Revision des Schwarzarbeitsgesetzes die letzten Differenzen bereinigt. Aus Arbeitgebersicht wichtig ist, dass auf zusätzlichen, unnötigen administrativen Aufwand verzichtet wird: Kleinstunternehmen und Vereine können die Löhne ihrer Angestellten weiterhin mit dem vereinfachten Verfahren abrechnen.
Fast 40 Prozent des Budgets verwendet die Schweiz für die soziale Sicherheit. Das ist im europäischen Vergleich ein Durchschnittswert – in manchen Ländern hält sich der Staat viel stärker zurück.
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) mahnte vor kurzem, die Pensionskassen müssten ihre Anlagestrategien überdenken, um im Tiefzinsumfeld noch renditeträchtig zu investieren. Ansonsten drohten bei den Kassen Leistungskürzungen. Sie empfahl den Banken, vermehrt in Alternative Anlagen, etwa in Hedge Funds oder Rohstoffe, zu investieren. Dies würde in der zweiten Säule zu einer Erhöhung der Altersguthaben von etwa acht Milliarden Franken führen, wie die SBVg vorrechnete. Letztlich aber verdienen auch die Banken an solchen Produkten, monieren Beobachter.
Eine an den Bedürfnissen der Patienten orientierte und bezahlbare Versorgung ist zukünftig nur möglich, wenn sich das deutsche Gesundheitswesen grundlegend wandelt. Wohin die Reise gehen sollte, zeigen die Gesundheitssysteme anderer Länder: Wir brauchen den Übergang zu einer integrierten, sektor- und berufsgruppenübergreifenden Versorgung mit einer stärkeren dezentralen Verankerung der Prozesse und Strukturen. Erste Schritte in diese Richtung wurden Anfang des Jahrtausends eingeleitet. Doch in den letzten Jahren kamen diese Schritte ins Stocken. Namhafte Autoren aus Wissenschaft, Verbänden, Sozialversicherung, Verwaltung, Praxis und Industrie zeigen in diesem Buch auf, wie es in Richtung regionaler, integrierter Versorgungsformen weitergehen sollte.
Sozialversicherungen sollen Observationen durchführen können. Dazu will der Bundesrat im Sozialversicherungsrecht eine einheitliche gesetzliche Grundlage schaffen. Zudem sollen die Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung angepasst sowie der Vollzug optimiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) eröffnet.- Für eine rechtskonforme Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs (ASA)- Revision des Bundesgesetzes zum Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts: AvenirSocial positioniert sich (AvenirSocial)- Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Vernehmlassung (SBG)- Mit GPS-Sendern gegen IV-Betrüger (Luzerner Zeitung)
Die Schweiz ist vielfältig und reich an regionalen Disparitäten. Die Gegensätze zwischen städtischen Zentren und peripheren Bergregionen sind dabei augenfällig, aber auch innerhalb von Agglomerationsgebieten oder zwischen den Metropolräumen können markante Unterschiede festgestellt werden.
Die unter dem Logo compenswiss geführten Ausgleichsfonds AHV/IV/EO haben das Anlagejahr 2016 mit einer guten Performance abgeschlossen. Sie verfolgen auftrags- und strategiegemäss eine konservative Anlagepolitik, die auf den hohen Liquiditätsbedarf der drei Ausgleichsfonds abgestimmt ist und insbesondere die Entwicklung der Umlageergebnisse der Sozialwerke berücksichtigen muss. Dies schlägt sich in einem vorsichtigen Risikoprofil und einem kurzen Anlagehorizont nieder.
JaSo 2017
Das Jahrbuch zum Sozialversicherungsrecht (JaSo) – erstmals erschienen 2012 – hat sich unterdessen gut etabliert. Das JaSo 2017 behält das Konzept der ersten vier Bände bei und geht in den ersten Hauptteilen auf die Entwicklungen in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung ein. Im einleitenden Teil zur Gesetzgebung werden die per 1. Januar 2017 in Kraft tretenden Bestimmungen gewürdigt; daneben werden die wichtigsten Reformvorhaben dargestellt. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Sozialversicherungsrecht wird aufgegriffen, in kurzen Zusammenfassungen systematisch dargestellt und viele Urteile werden von der Herausgeberin und dem Herausgeber (kritisch) gewürdigt. Im dritten Hauptteil des JaSo finden sich Aufsätze verschiedener Autoren zu einer Reihe von grundlegenden und praxisbezogenen Fragen.
Sozialpartner, Bundesämter, Sozialversicherungen und Behindertenorganisationen wollen die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung voranbringen. Dafür haben sie an der ersten von drei nationalen Konferenzen eine gemeinsame Erklärung verabschiedet.
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zu Gesetzesänderungen im Bereich der Sozialversicherungen (IV, EL, BVG, UVG, KVG usw.) vorzulegen, die zum Zweck haben, dass die Sozialversicherungen die Kosten für optimale Hilfsmittel für Personen mit einer Behinderung übernehmen.
Das Sozialversicherungsrecht ist nach wie vor zersplittert, unübersichtlich und schwer zu durchdringen. Gesetze und Verordnungen werden in hoher Kadenz revidiert. Jährlich werden Tausende von Gerichtsentscheiden von oft grösster Tragweite gefällt. Es bestehen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht), und die internationalen Fragen werden zunehmend wichtiger. Eine umfassende Bestandesaufnahme dieses in der Praxis so wichtigen Rechtsbereiches drängt sich auf. Das Buch stellt das gesamte schweizerische Sozialversicherungsrecht dar. Es ist klar gegliedert und systematisch aufgebaut. Folgende Hauptbereiche werden erfasst: – Unterstellung unter das Sozialversicherungsrecht – Finanzierung und Beitragsrecht – Leistungsrecht (inkl. Koordinationsrecht) – Verfahrensrecht (Verwaltungsverfahren, Gerichtsverfahren) Die Rechtsprechung ist umfassend verwertet und die Literatur zusammengetragen.
Eine Übersicht des SGB
Das neue Jahr bringt einige Veränderungen in den Sozialversicherungen mit sich. Wir fassen hier die wichtigsten Anpassungen zusammen, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen.
> Reform der Altersvorsorge 2020> Stabilisierungsprogramm des Bundesrats für die Jahre 2017-2019> Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen> Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden> Finanzierung vorbereitender Kurse für Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen