Staatsanwaltschaft «befreit» Verurteilten aus dem Gefängnis
Beschluss SR150014 vom 24. 8. 15, rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft verlangt mittels Revision die Aufhebung von drei Strafbefehlen, die sie selbst erlassen hat. Dadurch bewirkt sie, dass der von ihnen Verurteilte aus dem Gefängnis kommt.