Schluss mit dem Begriff „Rasse“ in Gesetzestexten
In Artikel 3 des Grundgesetztes sind menschliche Merkmale aufgezählt, aufgrund derer keine Person diskriminiert werden darf: Geschlecht, Herkunft und „Rasse“. „Rasse“? Ja, „Rasse“!
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
In Artikel 3 des Grundgesetztes sind menschliche Merkmale aufgezählt, aufgrund derer keine Person diskriminiert werden darf: Geschlecht, Herkunft und „Rasse“. „Rasse“? Ja, „Rasse“!
Mortaza Shahed, seit Kurzem anerkannter Flüchtling, lebte zwei Jahre lang als «vorläufig Aufgenommener». Der afghanische Kameramann nennt diesen Status eine «psychische Folter».
Alltagsrassismus
David ist Politikwissenschaftler und schwarz. Alltagsrassismus gehört für ihn dazu. Selbst bei der Arbeit in einem Ministerium – in der Abteilung für Internationales.
Ungleiche Gesundheitschancen bekämpfen Verstehen und verstanden werden Migesmedia – Kommunikation mit der Migrationsbevölkerung
Papierlose Migrant*innen als politische Subjekte
Wie lebt es sich ohne Aufenthaltspapiere in Deutschland? Der Alltag illegalisierter Migrant*innen ist durch Entrechtungen geprägt.Holger Wilcke zeigt, dass papierlose Migrant*innen dennoch nicht als passive Opfer missverstanden werden sollten, sondern vielmehr über Handlungsmacht verfügen: Sie arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, sie organisieren sich Wohnraum, obwohl sie offiziell keinen Mietvertrag unterschreiben können, und sie verschaffen sich ohne Krankenversicherung Zugang zu medizinischer Versorgung. Als politische Subjekte nehmen sie sich – oft unwahrnehmbar – Rechte, die ihnen formal nicht zustehen, und transformieren unentwegt die Gesellschaft, welche ihre Ausschlüsse produziert.
Ein Argumentarium mit Empfehlungen für die Soziale Arbeit gegen die Diskriminierung, Entwertung und Exklusion von qualifizierten Flüchtlingen im Familiennachzug
Bleiben berufliche Kompetenzen ungenutzt, spricht man im Fachjargon von brain waste. Davon sind qualifizierte Drittstaatenangehörige aufgrund unseres politischen Systems besonders betroffen; es besteht eine offensichtliche Diskriminierung. Qualifizierte Flüchtlinge leiden daher vermehrt an beruflicher Entwertung durch Überqualifizierung oder Erwerbslosigkeit. Für die Gesellschaft hat dies wirtschaftliche Einbussen zur Folge, für Betroffene bedeutet es ein Identitätsverlust; sie werden dequalifiziert und gesellschaftlich verkannt. Flüchtlinge im Familiennachzug sind einer Dequalifizierung sowie weiteren möglichen Gefahren für eine gesellschaftliche Exklusion verstärkt ausgesetzt. Vorliegende Arbeit analysiert Risiken und Möglichkeiten von qualifizierten Flüchtlingen im Familiennachzug unter Einbezug der aktuellen integrations- und bildungspolitischen Entwicklungen der Schweiz und ermittelt Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen.
Eine gelungene Integration setzt die Bemühungen der Zugewanderten, aber auch die Offenheit der Aufnahmegesellschaft voraus. Im aktuellen politischen Diskurs wird jedoch zunehmend auf die individuelle Integrationskarriere fokussiert und die Verantwortung ausschliesslich den Zugewanderten zugeschrieben. Sichtbar wird dies etwa in den Verordnungen zum neuen Ausländer- und Integrationsgesetz und bei der im Bürgerrecht vorgesehenen Prüfung der Integrationserfordernisse. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM hat daher anlässlich des UNO-Tages der Migrantinnen und Migranten Empfehlungen entwickelt. Sie bekräftigt darin das Verständnis von Integration als dynamischem, gesamtgesellschaftlichem Prozess, der auch die Aufnahmegesellschaft in die Pflicht nimmt.
Der Kanton Freiburg verfolgt seinen Kurs bei der Politik für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention weiter. Nach einem ersten erfolgreichen Versuch, der im Jahr 2014 gestartet hat, wird er ab 2018 sein zweites kantonales Integrationsprogramm (KIP 2) umsetzen. Das KIP 2 ist mit einem jährlichen Betrag von 2,26 Millionen Franken budgetiert, der zwischen dem Bund, dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt wird und zu dem die Integrationspauschalen für den Asylbereich hinzuzufügen sind. Es handelt sich um ein anspruchsvolles Programm, das 39 Integrationsmassnahmen umfasst. Neu hinzu kommt, dass der Staat und die Stadt Freiburg ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich mit dem Abschluss einer Vereinbarung besiegelt haben.
Kosovaren, Albaner und Eritreer kommen in den Schweizer Medien entweder als Täter oder Opfer vor. Die Newsplattform Albinfo und der Eritreische Medienbund arbeiten gegen diese Stereotypen an. Damit leisten sie einen Beitrag zur Integration und Vernetzung ihrer Diaspora-Communitys – bis die Vielfalt der Schweiz aber auch in den Medien abgebildet wird, ist es noch ein langer Weg.
Der Grenzwächter, der wegen einer Totgeburt vor Gericht steht, will die Situation nicht als Notfall erkannt haben. Deshalb hielt er an der Rückführung fest. Sein Verteidiger fordert Freispruch.- Syrerin verlor Baby – Grenzwächter schuldig (BZ)
Rund 8.5 Millionen Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, dürfen nicht wählen gehen, weil sie keinen deutschen Pass besitzen. Eine Beseitigung dieses Demokratiedefizits könnte die offene Gesellschaft gegen antidemokratische Kräfte stärken. Welchen Nachholbedarf gibt es und wie kann praktische Demokratisierung gelingen?
Mit strengeren Regeln will der Stadtzürcher Sicherheitsvorsteher Richard Wolff diskriminierende Polizeikontrollen verhindern. Doch der Polizeiverband hält nichts davon. Auch die Bürgerlichen lassen kein gutes Haar an Wolff.Mehr zum Thema: Racial Profiling: «Es ist ein systematisches Problem innerhalb der Polizei»
Sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene kennzeichnen ambivalente Entwicklungen zurzeit den Umgang mit den neuen Mobilitäts- und Migrationsprozessen in Deutschland. Die aktuellen restriktiven politischen und rechtlichen Strukturen fördern neue sozialräumliche Segregations-, Diskriminierungs- und Ausgrenzungsprozesse der Geflüchteten. Die lokale Praxis, insbesondere in Form der Massnahmen des Arbeitsmarkt-, des Bildungs- und des Hilfesystems versucht, diesen Segregationsprozessen entgegen zu treten bzw. Massnahmen zur Kompensation dieser Tendenzen zu entwickeln. Neben den Segregationstendenzen und den Beiträgen der lokalen Praxis zur Kompensation der sozialräumlichen Segregation der Geflüchteten sind aus politischer, sozialwissenschaftlicher und pädagogischer Sicht die subjektiven Umgangsformen der Geflüchteten mit den strukturellen Barrieren von Interesse.
Gestrandet, verloren, vergessen: Im Bürgerkriegsland erwarten die Migranten fürchterliche Zustände. Unser Korrespondent war in Tripolis.
Die UNO ist besorgt über die Fremdenfeindlichkeit in der Schweiz. Zu Recht? Antworten von Martine Brunschwig Graf, Präsidentin der Rassismus-Kommission.
Seit dieser Woche gibt die Stadtpolizei Zürich in ihren Mitteilungen nicht mehr bekannt, woher ein Täter kommt. Ein umstrittener Entscheid von Stadtrat Richard Wolff – und ein Entscheid, der Fragen aufwirft. In der Praxis gibt es noch ein paar Knacknüsse.
Bürgerliche Politiker wollen die Sozialhilfe kürzen. Vorstösse mit dem Ziel, Flüchtlinge anders zu behandeln als Einheimische, verstiessen gegen die Genfer Konvention und seien deshalb diskriminierend, entgegnet das Netzwerk Sozialer Aargau.
Seit mehreren Jahren ist ein Anstieg populistischer Diskurse in Europa zu beobachten, in denen Schutzsuchende als Bedrohung für die staatliche Sicherheit dargestellt werden. Verbunden mit einer Politik der Ausgrenzung, spiegeln diese Debatten eine sicherheitspolitische Herangehensweise an Migration wider, bei der die Sicherheit des Staates über der Sicherheit des Einzelnen steht.
Im Oktober 2017 hat die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) ihren dritten umfassenden Bericht zum Stand der rassistischen Diskriminierung in der Schweiz vorgelegt. Der Bericht ist Teil eines langfristigen Monitorings, welches die Tendenzen der rassistischen Vorfälle und Einstellungen auf der empirischen Ebene wie auch strategische Kursänderungen in der Rassismusbekämpfung sichtbar machen will. Die Berichterstattung der FRB erfolgt im zweijährigen Rhythmus.
Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung veröffentlicht alle zwei Jahre den Bericht «Rassistische Diskriminierung in der Schweiz»