Zürich macht vorwärts bei der Gleichstellung von Behinderten
Der Zürcher Stadtrat verlängert das Förderprogramm zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung um zwei Jahre. Vieles sei erreicht worden, aber es gebe noch einiges zu tun.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Der Zürcher Stadtrat verlängert das Förderprogramm zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung um zwei Jahre. Vieles sei erreicht worden, aber es gebe noch einiges zu tun.
Menschen mit Behinderungen waren in der Schweiz bisher nicht umfassend vor Diskriminierung geschützt. Das ändert sich nun mit der UNO-Konvention für Behindertenrechte.
"10 Jahre BehiG - Was sagen Sie dazu?
Vor zehn Jahren, am 1. Januar 2004, ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft getreten. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen würdigt dieses Jubiläum mit der Veröffentlichung einer Reihe von freien Kommentaren unterschiedlicher Protagonisten zum zehnjährigen Bestehen des Gesetzes.Eine monatliche Veröffentlichung ab März ist vorgesehen.
Voraussichtlich am 14.4.2014 unterschreibt die Schweiz - endlich! - im UNO-Hauptquartier in New York die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Unsere Zusammenstellung zeigt auf, dass die Schweiz in den nächsten Jahren noch in vielen Punkten nachbessern müssen wird um der Konvention zu genügen.
Am 15. April 2014 hat die Schweiz in New York die UNO-Behindertenkonvention ratifiziert. Die Behindertenorganisationen haben sich von ihr einen kraftvollen Schub in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erhofft.
Das Parlament will die Rechte von Kindern stärken und hat den Bundesrat beauftragt, das dritte Fakultativprotokoll der UNO-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren. Damit werden Kinder und Jugendliche auf UNO-Ebene Beschwerden einreichen können, wenn Schweizer Behören ihre Rechte missachtet haben.
Schwerpunkt: Ja zur UNO-BRK!
Rückblick auf die Wintersession 2013
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 2012
Anlässlich des internationalen Tages der behinderten Menschen am 3. Dezember stellt das Bundesamt für Statistik (BFS) neue Daten zum Thema Autonomie bereit. Jede dritte Person mit Behinderungen greift auf Unterstützung durch Angehörige, Bekannte oder die Spitex zurück, verglichen mit knapp jeder zehnten Person ohne Behinderungen. Angehörige und Bekannte leisten den Grossteil an Unterstützung. Diese Ergebnisse stammen aus der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012 und berücksichtigen die Antworten der 15- bis 64-jährigen Personen.
Der Ständerat hat am 26. November 2013 als Zweitrat die Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention befürwortet. Mit 32 gegen 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen fiel das Resultat deutlich aus. Der Nationalrat hatte die Vorlage des Bundesrates bereits im Juni 2013 verabschiedet. Die Behindertenorganisationen freuen sich über diese Entscheide.Zum Thema:- Schweiz ratifiziert die UNO-Behindertenkonvention (humanrights.ch)
Die Schweiz soll der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) beitreten. Heute Morgen hat der Ständerat die Ratifizierung der UNO-BRK durch die Schweiz mit 32 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar gutgeheissen.Die UNO-BRK ist Ausdruck einer weltweiten Bewegung zugunsten der Integration von Menschen mit Behinderung, an der nun auch die Schweiz teilnehmen soll. Die UNO-BRK wurde bereits von 137 Staaten sowie der EU ratifiziert. In der letzten Sommersession hatte schon der Nationalrat eine Ratifizierung deutlich befürwortet.Durch sein „Ja“ zu einem Beitritt der Schweiz anerkennt nun auch der Ständerat die zentrale Bedeutung der UNO-BRK. In Ergänzung zum bestehenden Schweizer Behindertenrecht soll sie dazu beitragen, die zahlreichen einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, welche die autonome Lebensführung von Menschen mit Behinderung immer noch stark beeinträchtigen, zu beseitigen.Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen freuen sich über diesen wichtigen Schritt. Sie werden sich, in Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen, für die Umsetzung des Übereinkommens in allen Lebensbereichen konsequent einsetzen.
Schwerpunkt: Die SGK-S empfiehlt eine Ratifizierung der BRKAm 18. Oktober 2013 hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates deutlich für eine Ratifikation der UNO-BRK durch die Schweiz ausgesprochen: Mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und bei 3 Enthaltungen empfiehlt die SGK-S den Beitritt der Schweiz zur BRK. Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) und der Gleichstellungsrat Égalité Handicap sind sehr erfreut über dieses Abstimmungsergebnis. Im Vorfeld hatten sie mit Mitgliedern der SGK-S Gespräche geführt, um diese über die Bedeutung der BRK für Menschen mit Behinderung in der Schweiz zu sensibilisieren. Denn immer noch sehen sich Menschen mit Behinderung zahlreichen Barrieren für eine gleichberechtigte und autonome Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gegenüber. Die BRK wird einen wichtigen Beitrag zur Konkretisierung des bestehenden schweizerischen Behindertenrechts leisten und seine Umsetzung weiter fördern.
Mit einer breit unterstützten Motion verlangt der Solothurner SP-Ständerat Roberto Zanetti vom Bundesrat, Trisomie 21 (Down Syndrom) auf die Liste der Geburtsgebrechen zu nehmen.
Schwerpunktthema "Einbürgerung"
Ja zur UNO-BRK!
Heute Morgen hat der Nationalrat die Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) durch die Schweiz mit 119 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen klar gutgeheissen. Ein Rückweisungsantrag von Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) wurde mit 118 zu 70 bei 3 Enthaltungen verworfen.
Antworten auf oft gestellte Fragen zur UNO-BRK (FAQ)
Die UNO Behindertenrechtskonvention ist das erste internationale Übereinkommen, welches spezifisch die Rechte von Menschen mit Behinderung und die damit verbunden Pflichten der Vertragsstaaten aufführt.
Die Schweiz soll die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifizieren. Dies hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) mit 15 zu 8 Stimmen entschieden.Zum Thema: Kommission unterstützt UNO-Behindertenrechtskonvention (SGK-N)
Die nächste Hürde wurde genommen: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) befürwortet am 23. Mai 2013 mehrheitlich die Ratifizierung durch das Schweizer Parlament.Zum Thema: Kommission unterstützt UNO-Behindertenrechtskonvention (SGK-N) Die Schweiz soll die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifizieren (Égalité Handicap)
Zum Inhalt: Bundesgericht heisst die Beschwerde der SBB gegen die Behindertenorganisationen gutMerkblatt zur Begleitung von Menschen mit Behinderung durch Assistenz- und BlindenführhundeRatifizierung UNO-BRK durch die Schweiz: Aktueller Stand