Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

281 Beiträge gefunden


Kanton Luzern

Kommission befürwortet Regeln zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts

Die Kommission Justiz und Sicherheit des Luzerner Kantonsrates (Vorsitz Armin Hartmann, SVP, Schlierbach) hat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und weitere, damit zusammenhängende Gesetzesänderungen zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes im Kanton Luzern vorberaten.

Kanton Basel-Land

Erwachsenenschutzrecht: Vormundschaftswesen wird professionalisiert

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für die künftigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden eine Trägerschaft der Einwohnergemeinden. Die neuen Fachbehörden ersetzen die bisherigen 66 Vormundschaftsbehörden der Gemeinden. Das revidierte Zivilgesetzbuch stellt erhöhte Anforderungen an die Professionalität der Erwachsenenschutzbehörden. Mit der heute verabschiedeten Vorlage sollen die neuen Vorgaben des Bundes in diesem Bereich umgesetzt werden, die am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Der Schweizerische Bundesrat

Neues Erwachsenenschutzrecht: Es bleibt beim 1. Januar 2013

Der Bundesrat hat die Gesuche der Kantone Zürich, Waadt und Graubünden abgelehnt, das Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts um ein Jahr zu verschieben. Er will nicht jene Kantone benachteiligen, die auf das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2013 vertraut haben, wie er in seinem Antwortschreiben festhält. 

Kanton Zürich

Neues Gesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutz soll Vormundschaftswesen professionalisieren

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat ein Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vor. Es regelt die Organisation und ergänzend zum Bundesrecht das Verfahren vor den neuen Behörden, die ab Januar 2013 – wenn das teilrevidierte Zivilgesetzbuch in Kraft tritt – die Aufgaben der bisherigen kommunalen Vormundschaftsbehörden übernehmen werden. Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden müssen interdisziplinäre Fachbehörden sein, die den Ansprüchen des Bundesrechts an eine Professionalisierung gerecht werden sollen.

BFH, Soziale Arbeit

Gerontologie News 4/2011

Der Newsletter der Berner Fachhochschule zum Thema Alter und Lebensgestaltung 50+ erscheint alle zwei bis drei Monate. Er enthält News aus dem Kompetenzzentrum Gerontologie, Informationen und Beiträge zu aktuellen Fachdiskussionen, Hinweise auf spannende Weiterbildungsangebote und Veranstaltungen, Links auf Fachartikel, neue Publikationen und Medienbeiträge.

BFH, Soziale Arbeit

Gerontologie News 4/2011

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BFH, Soziale Arbeit

Gerontologie News 4/2011

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Kanton Bern

Kindes- und Erwachsenenschutz - Regierungsrat verabschiedet Vorlage mit kommunaler Zuständigkeit

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die überarbeitete Gesetzesvorlage zum Kindes-und Erwachsenenschutz an den Grossen Rat verabschiedet. Diese sieht im Gegensatz zu früheren Beschlüssen weiterhin eine kommunale Zuständigkeit vor. Aufgrund des revidierten Zivilgesetzbuches müssen ab 2013 interdisziplinäre Fachbehörden als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden amtieren. Dafür wurden zwei Modelle diskutiert: Eines mit kantonalen Fachbehörden auf regionaler Ebene und eines mit kommunalen Fachbehörden. Der Grosse Rat sprach sich im Januar 2010 zugunsten des Modells mit kantonalen Fachbehörden aus. Anfang Juni 2011 hat der Regierungsrat jedoch entgegen dieser Vorgabe beschlossen, dem Grossen Rat die Beibehaltung der bisherigen kommunalen Kompetenz im Kindes- und Erwachsenenschutz zu beantragen. Dies wegen der angespannten finanzpolitischen Situation.

Kanton Schaffhausen

Revision des Vormundschaftsrechts: Schaffung einer kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde; Bildung von regionalen Berufsbeistandschaften

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Es enthält die Ausführungsbestimmungen zum vom Bund geänderten Vormundschaftsrecht. Im Zentrum der kantonalen Vorlage steht die Schaffung der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Sie ersetzt die bisherigen kommunalen Vormundschaftsbehörden. Die Gemeinden werden dadurch von einer anspruchsvollen Aufgabe entlastet. Nach wie vor bleiben sie zuständig für die Führung der Beistandschaften. Dazu schliessen sie sich in regionalen Berufsbeistandschaften zusammen. Die durch den Bund ausgelösten Kosten (Professionalisierungsschub) werden durch den Kanton aufgefangen. Die Kosten der Gemeinden bleiben insgesamt praktisch unverändert.

Kanton Basel-Stadt

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz geht in Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat den Entwurf für das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz zuhanden der externen Vernehmlassung bei den politischen Parteien und interessierten Verbänden verabschiedet. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte August. Mit dem kantonalen Gesetz werden die Änderungen nachvollzogen, welche aufgrund des neuen Bundesrechts per Anfang 2013 in Kraft treten werden.

Kanton St. Gallen

Vernehmlassung zum Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz eröffnet

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat den Entwurf zu einem neuen Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz erstmals beraten und die Vernehmlassung eröffnet. Die Frist zur Stellungnahme dauert bis 5. Juli 2011. Das bisherige, kommunal organisierte Vormundschaftswesen wird durch regionale Verwaltungsbehörden ersetzt. Die Selbstbestimmung der Betroffenen soll gestärkt und die Massnahmenpalette aufgrund des revidierten Bundesgesetzes verfeinert werden.

Kanton Schwyz

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ab 1. Januar 2013

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Das neue eidgenössische Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die dazu notwendigen kantonalen Ausführungsbestimmungen vor. An die Stelle der heutigen Vormundschaftsbehörden der Gemeinden treten vom Kanton getragene Fachbehörden. Die Mandatsführung soll bei den Gemeinden belassen werden.