Der Nationalrat diskutierte in der Frühjahrssession über die EL-Reform
Am 14. März kam der Nationalrat unter anderem zu folgenden Beschlüssen: Die anrechenbaren Mietzinse werden erhöht und regional abgestuft. Je nach Situation auf dem Wohnungsmarkt können die Kantone die Höchstbestände um bis zu 10 Prozent kürzen. Der Lebensbedarf für Kinder wird gesenkt und die Kosten für externe Kinderbetreuung können nicht angerechnet werden. Wer mehr als 100‘000 Franken Vermögen hat, kann keine EL beanspruchen. Für Ehepaare liegt die Schwelle bei 200‘000 Franken. Ältere Arbeitslose können ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung des bisherigen Arbeitgebers belassen und später eine Rente beziehen.