Bundesgericht betreffend abzugsfähige behinderungsbedingte Kosten
Das Bundesgericht hält im Urteil 2C_258/2010 vom 23. Mai 2011 fest, dass Kuraufenthalte als Massnahme zur Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Gesundheit zwar durchaus in Betracht kommen und somit als behinderungsbedingte Kosten abgezogen werden könnten. Im konkreten Fall hätte jedoch der behandelnde Arzt hätte lediglich bescheinigt, dass der Beschwerdeführer, welcher eine volle IV-Rente bezieht, an chronischem Asthma leide und sich deswegen möglichst oft am Meer aufhalten solle. Erforderlich sei aber, dass der Kuraufenthalt konkret ärztlich verordnet ist. Eine allgemeine, zeitlich unbeschränkte Empfehlung, sich möglichst oft am Meer aufzuhalten, könne nicht als ärztliche Verordnung einer Heilmassnahme qualifiziert werden. Die fraglichen Transportkosten seien somit von der kantonalen Behörde zu Recht nicht zum Abzug zugelassen worden.BGer-Urteil 2C_258/2010 vom 23. Mai 2011