Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

281 Beiträge gefunden


EJPD

Ausführungsbestimmungen zum neuen Namens- und Erwachsenenschutzrecht

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ausführungsbestimmungen zum neuen Namens- und Bürgerrecht sowie zum neuen Erwachsenenschutzrecht verabschiedet. Die Änderung der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen treten zusammen mit den beiden Revisionen des Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1. Januar 2013 in Kraft.

Institut Dialog Ethik

Patientenverfügung - Patientenvollmacht

Patientenverfügung: Mit der Patientenverfügung HumanDokument kann festgehalten werden, wie man medizinisch behandelt werden will, wenn man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls seinen Willen nicht mehr kundtun kann; und welche Behandlungen man am Lebensende wünscht. Die Verfügung erleichtert den Angehörigen und dem ärztlichen Behandlungsteam schwierige Entscheidungen. Nämlich dadurch, dass schriftlich vorliegt, wie im Sinne des oder der Betroffenen zu handeln ist. Patientenvollmacht: Die Patientenvollmacht von Dialog Ethik ist für Personen gedacht, die keine ausführliche Patientenverfügung ausfüllen und sich nicht vertieft mit der Thematik auseinandersetzen wollen. Als Alternative kann man in der Vollmacht eine Vertretungsperson nennen. Die Vollmacht ist kurz gehalten und gibt keine konkreten Handlungsan- weisungen. Sie setzt voll und ganz auf die Beziehung zwischen der ver- fügenden Person und der Vertretungsperson. Die Wegleitung, welche wir zur Vollmacht erstellt haben, enthält wertvolle Informationen auch für die Vertretungsperson.

Geschäftsstelle sozialinfo.ch

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Anlässlich der KOKES-Fachtagung zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts stellen wir Ihnen eine Auswahl an wichtigen Publikationen und Fachinformationen zur Verfügung. Per 1.1.2013 wird das heutige 100-jährigie Vormundschaftsrecht vom neuen Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Die Erneuerung betrifft nicht nur die Arbeit der Berufsbeistände und die Lebenswelt der Betroffenen sondern nimmt generellen Einfluss auf das Sozialwesen Schweiz.

Grundriss zum Erwachsenenschutzrecht

Nach fast 20-jährigen Vorbereitungsarbeiten tritt am 1. Januar 2013 das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Das Werk enthält eine umfassende Darstellung des neuen Erwachsenenschutzrechts unter Berücksichtigung der Materialien und der bisher erschienenen Fachliteratur zu den Pfeilern des neuen Erwachsenenschutzrechts: Die Darstellung folgt der Systematik des Gesetzes und gibt auch den Stand der Umsetzung in den Kantonen wieder. Das Buch richtet sich an die neuen Fachbehörden, die Berufsbeistände und Berufsbeiständinnen, aber namentlich auch an Studierende der Rechtswissenschaft und der Sozialarbeit. Der Verfasser war als Jurist und Sozialarbeiter als Fachhochschulprofessor und Praktiker an den gesamten Vorarbeiten und in mehreren Kantonen an der Umsetzung als Berater und Referent sowie an der Schulung von Behörden und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern beteiligt. Er ist Mitherausgeber und Mitverfasser des FamKomm Erwachsenenschutzrecht, der ebenfalls noch im laufenden Jahr erscheint.

Erwachsenenschutz

Art. 360-456 ZGB / Art 14, 14a SchlT ZGB

Dieser Basler Kommentar erläutert die neuen Bestimmungen umfassend und anschaulich, zeigt die Bezüge innerhalb der umfangreichen Gesetzgebung auf, verarbeitet die bisherige Doktrin zum neuen Erwachsenenschutzrecht und nimmt zu den bereits bestehenden, zahlreichen Kontroversen Stellung. Besonderes Gewicht wird auf die Darstellung des Verhältnisses zum bisherigen Recht gelegt, so dass für den Praktiker sofort ersichtlich ist, wo an Vertrautes angeknüpft werden kann und wo man sich auf Neuland befindet. 

Kanton Solothurn

Kreis schreiben Kindes - und Erwachsenenschutz

Übertragung der Dossiers von den VB an die KESB

Ab 1. Januar 2013 sind anstelle der jetzigen Vormundschaftsbehörden nur noch die neu eingerichteten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zur Entscheidung befugt. Alle laufenden Massnahmen und hängigen Verfahren müssen per 1. Januar 2013 der neuen KESB übertragen sein. Das Kreisschreiben regelt, was übertragen werden muss, auf welche Weise die Dossiers aufzubereiten sind, wie die Übergabe stattfinden wird und wie diejenigen Akten zu behandeln sind, die am bisherigen Ort verbleiben. Da die drei KESB insgesamt etwa 5000 Dossiers übernehmen müssen, ist ein einheitliches Vorgehen sowie eine standardisierte und genaue Aufbereitung der Dossiers durch diejetzigen Vormundschaftsbehörden unabdingbar für eine effiziente Übernahme und Weiterführung der Fälle.

Kanton Aargau

Wahlen in die Familiengerichte

Der Regierungsrat hat die Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes gewählt

n der Volksabstimmung vom 11. März 2012 hat das Aargauer Stimmvolk mit grosser Mehrheit der Schaffung von Familiengerichten an den Aargauer Bezirksgerichten zugestimmt. Der Spruchkörper im Kindes- und Erwachsenenschutz setzt sich zusammen aus einer vom Volk gewählten Bezirksgerichtspräsidentin oder einem Bezirksgerichtspräsidenten sowie zwei Fachrichterinnen oder Fachrichtern des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Letztere werden vom Regierungsrat gewählt.

EJPD

Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft

Die Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft basiert im Wesentlichen auf zwei Grundsätzen: Die Vermögenswerte der betroffenen Person sind einerseits sicher anzulegen. Andererseits sind bei der Wahl der Anlage die gesamten persönlichen Verhältnisse der betroffenen Person zu berücksichtigen. Für Vermögenswerte, die der Sicherstellung des gewöhnlichen Lebensunterhalts dienen, sieht die Verordnung einen Anlagekatalog mit sicheren Anlageinstrumenten vor. Zum Thema: Begleitbericht (EJPD)