«Meine Zukunft ist dunkel»
Die Schweiz weist neu eritreische Asylbewerber ab, wenn sie nicht nationaldienstpflichtig sind. Es fehlten konkrete Indizien für eine Verfolgung. Haft droht ihnen dennoch.
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Die Schweiz weist neu eritreische Asylbewerber ab, wenn sie nicht nationaldienstpflichtig sind. Es fehlten konkrete Indizien für eine Verfolgung. Haft droht ihnen dennoch.
Per 1. Oktober 2016 tritt die vom Parlament beschlossene Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Kraft. Damit wird der neue Straftatbestand des unrechtmässigen Bezugs (Art. 148a StGB) ins Bundesrecht aufgenommen. Beim missbräuchlichen Beziehen von Sozialhilfeleistungen drohen für alle Personen Geld- und Freiheitsstrafen, bei straffälligen Ausländerinnen und Ausländern kann dieser Straftatbestand darüber hinaus neu zur Ausschaffung führen (Art. 66a StGB). Die Einführung dieses separaten, überaus harschen Sanktionsregimes für ausländische Klientinnen und Klienten wird die Zusammenarbeit in der Sozialarbeit erschweren und für die Mitarbeitenden von Sozialdiensten eine neue Verantwortlichkeit mit sich bringen.
Das Dienstleistungsunternehmen Oseara AG übernimmt die medizinische Begleitung von abgewiesenen Asylsuchenden und anderen Migranten, die auf dem Luft- und Landweg in ihren Herkunftsstaat ausreisen oder dorthin zurückgeführt werden. Das SEM hat Oseara AG den Auftrag erteilt, weil ihr Angebot das beste Preis-/Leistungsverhältnis aufweist.
AvenirSocial hat sich seit deren Lancierung mit der Ausschaffungsinitiative und ihren Folgen für die Sozialarbeit (KlientInnen der Sozialhilfe und Sozialarbeitende) befasst. Nach der Annahme der Initiative durch das Volk und ihrer Umsetzung per 1. Oktober 2016 wird eine gravierende Verschärfung der Praxis in Bezug auf die Sanktionen der Sozialhilfe im Gesetz verankert werden.
AvenirSocial hat sich seit deren Lancierung mit der Ausschaffungsinitiative und ihren Folgen für die Sozialarbeit (KlientInnen der Sozialhilfe und SozialarbeiterInnen) befasst. Nach der Annahme der Initiative durch das Volk und ihrer Umsetzung per 1. Oktober 2016 wird eine gravierende Verschärfung der Praxis in Bezug auf die Sanktionen der Sozialhilfe im Gesetz verankert werden. Für AvenirSocial besteht die Hauptaufgabe der SozialarbeiterInnen darin, die Interessen der von ihnen begleiteten KlientInnen zu verteidigen und darauf zu achten, dass ihre Rechte gewahrt werden. Im Zuge der Gesetzesumsetzung hat AvenirSocial für die Sozialarbeit verschiedenen Anliegen.
Der Migrationsdruck stellt die Schweiz wie viele andere europäische Staaten vor erhebliche Herausforderungen. Gesetzgeberische Massnahmen zielen seit langem darauf, den Vollzug einer Wegweisung von Ausländern/-innen zwangsweise durchzusetzen, wenn eine bestehende Verpflichtung zur Ausreise nicht befolgt wird. Das Ausländergesetz (AuG) erlaubt es den Behörden, Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung und abgewiesene Asylsuchende bis zu 18 Monate in Haft zu nehmen, ohne dass diese straffällig geworden wären. Jedes Jahr sind Tausende von Ausländern/-innen von einer solchen «ausländerrechtlichen Administrativhaft» betroffen.
Asylsuchende aus Eritrea
Der Bund weist Asylsuchende nach Eritrea aus und legt ihnen nahe, vor der Rückkehr Steuern zu bezahlen – ausgerechnet an den Staat, vor dem sie geflüchtet sind.
Die Administrativhaft wird als Zwangsmittel in der Absicht eingesetzt, um den Vollzug der Wegweisung von ausländischen Personen ohne Aufenthaltsrecht sicherzustellen. Im Jahr 2015 wurden in der Schweiz 142 Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren in Administrativhaft genommen. Inwiefern widerspiegelt die Genauigkeit dieser Zahl den ausserordentlichen Charakter von Zwangsmassnahmen bei Kindern?
Eine Stellungnahme
Bei der linken Euphorie um die deutliche Ablehnung der Durchsetzungsinitiative im Februar dieses Jahres geht beinahe vergessen, dass die 2010 angenommene Ausschaffungsinitiati-ve per 1. Oktober 2016 schweizweit umgesetzt wird. Die neuen Regelungen haben eine massive Verschärfung der Rechtsprechung für ausländische Mitmenschen zur Folge. Ab 1. Oktober 2016 wird neben dem Betrug auch der unrechtmässige Sozialhilfebezug als neue Straftat ins Bundesrecht aufgenommen (Art. 148a StGB). Für Ausländerinnen und Ausländer bedeutet das, dass bereits bei einer Verurteilung wegen unrechtmässigem Bezug in leichten Fällen die Ausweisung geprüft wird.
Beim Verdacht auf eine Scheinehe ist die Praxis der Schweizer Behörden äusserst restriktiv.
Jedes Jahr erklärt das Staatssekretariat für Migration (SEM) 50 bis 60 Einbürgerungen für nichtig – meist wegen Verdachts auf Scheinehe. Wer eine Partnerschaft vortäuscht, um den Pass zu erhalten, dem kann die Schweizer Staatsbürgerschaft bis acht Jahre nach der Einbürgerung wieder aberkannt werden. Seit 1998 hat die Zahl solcher Nichtigerklärungen zugenommen, auch wenn nur ein halbes Prozent der derzeit mehr als 11'000 erleichterten Einbürgerungen pro Jahr betroffen ist.
Die Zürcher Behörden versuchen, mit einer schikanösen Massnahme ihre Ausschaffungsquote zu verbessern. Was das bedeutet, erzählt der gebürtige Sudanese Izak El-Nafael.
Antwort des Regierungsrates
Geschäfts-Nr.: 2016.RRGR.497 Geschäftstyp: Interpellation 092-2016 Federführung: POM Polizei- und Militärdirektion Dringlichkeit beantragt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja, am 02.06.2016 Vorstoss eingereicht am: 12.05.2016
Bürgerliche Politiker denken laut darüber nach, terrorverdächtige Ausländer in Kriegsgebiete ausschaffen zu lassen. Dass das nicht geht, wissen sie selber.
Ein junger Iraker, der in Basel aufgewachsen ist und sich zum Dschihadismus bekennt, sitzt derzeit im Ausschaffungs-Gefängnis Bässlergut. Grund: Er verlor seine Niederlassungsbewilligung, weil er sich längere Zeit in islamistischen Kriegsgebieten aufgehalten haben soll. Jetzt beschäftigt er die Behörden in Basel und Bern.
Ausschaffen, überwachen, betreuen: Was die Ideen für den Umgang mit dem IS-Anhänger Wesam A. sind.
Einwohner setzen sich dafür ein, dass eine Mutter und ihre drei Kinder nicht nach Pakistan abgeschoben werden. Zurzeit ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hängig.
Die Waadtländer Behörden verpassen oft die Frist zur Rückschaffung von Asylsuchenden in andere Dublin-Staaten. Die von rechts als lasch kritisierte Praxis hat eine lange Tradition.
Er war noch nie in Nigeria und er kann kaum Englisch – dennoch soll sich ein 28-Jähriger dort eine neue Existenz aufbauen: Das sei für den in der Schweiz geborenen Mann zwar hart, er sei aber selber schuld, hält das Verwaltungsgericht Zürich sinngemäss fest. Denn er sei zu oft straffällig geworden.
Bei einer Zwangsausschaffung waren Basler Polizisten mit Taserpistolen ausgerüstet, obwohl das verboten ist. Der Polizeisprecher rechtfertigt sich. V
In ihrem heute veröffentlichten Bericht zieht die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) erneut Bilanz über die im Zeitraum von Mai 2015 bis April 2016 begleiteten 43 Zuführungen und 53 zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg. Die Kommission beurteilt die seit 2012 in die Wege geleiteten Fortschritte insgesamt als positiv. Weiteren Handlungsbedarf ortet die Kommission jedoch bei der nach wie vor systematisch zur Anwendung kommenden Teilfesselung sowie im Bereich der polizeilichen Zuführungen. Bei der Rückführung von Familien legt die Kommission den Behörden nahe, dem Kindeswohl höchste Bedeutung beizumessen.