Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen
Verfassungsrechtlicher Rahmen und Leitlinien für die Umsetzung an den Hochschulen
Bundesverfassung und Hochschulgesetzgebung verpflichten die Hochschulen zur Qualitätssicherung. Die verschiedenen Akteure sind bei der Umsetzung der betriebswirtschaftlichen Konzeption nicht frei. Vielmehr bestimmt die Verfassungsordnung den Gestaltungsspielraum. Namentlich das Gebot der wirksamen und wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung bildet eine wesentliche konstitutionelle Leitlinie.