Behinderung und Recht 2/13
IV: Invaliditätsbemessung bei Personen, die kurz vor dem AHV-Alter stehenRechtsprechung und KrankenversicherungAssistenzbeitrag und Ergänzungsleistungen: schwierige Koordination
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
IV: Invaliditätsbemessung bei Personen, die kurz vor dem AHV-Alter stehenRechtsprechung und KrankenversicherungAssistenzbeitrag und Ergänzungsleistungen: schwierige Koordination
Das Magazin »Focus Égalité Handicap« richtet sich hauptsächlich an Menschen mit Behinderung, an ein spezialisiertes Publikum im Behindertenwesen und an Verwaltungsstellen auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden. Zusätzlich gibt es allgemein Interessierten einen Einblick in aktuelle Problemfelder rund um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Auch dient es als Informationsquelle für Medienschaffende, Unternehmen, Organisationen sowie Politiker und Politikerinnen.
Band 1: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie Ergänzungsleistungen
Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung als die am meisten in der Bevölkerung verankerten Sozialversicherungszweige haben im Rahmen der gesamente Sozialversicherung eine sehr zentrale Stellung inne. Um den Zugang zu der vielschichtigen und streckenweise eher technischen Materie zu erleichtern, werden der Gesetzessystematik folgend und auf die Gemeinsamkeiten der drei Gesetzeswerke aufbauend die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und de Ergänzungsleistungen in Frage- und Antwortform aufgeschlüsselt und anhand von Beispielen erläutert. Es handelt sich um eine umfassende Erschliessung der Grundlagen unter Berücksichtigung der neusten Gesetzgebung und Rechtsprechung. Das Repetitorium dient daher als Hilfsmittel beonders Studienzwecken und der Prüfungsvorbereitung.
Die UNO Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) soll auch in der Schweiz ratifi-ziert werden! Dies entspricht der Schweizer Tradition, internationale Übereinkom-men zum Schutze der Menschenrechte zu ratifizieren und ernst zu nehmen. Die Ratifizierung ist unbedingt nötig, um das Recht von Menschen mit Behinderung, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, zu stärken.
In seinen zwei heute publizierten Urteilen hat sich das Bundesgericht zum Recht von Menschen mit Behinderung auf Inanspruchnahme von öffentlich zugänglichen Dienstleistungen geäussert. Konkret geht es um ein Kino in Genf, welches nur über eine Treppe erreichbar ist. Mit dem Sicherheitsargument hatte es sich geweigert, den Beschwerdeführer, einen Rollstuhlfahrer, einzulassen.
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Uno Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung zuhanden des Parlaments verabschiedet. Pro Infirmis begrüsst diesen längst fälligen Schritt. Er stellt sicher, dass alle behinderten Menschen in den Genuss sämtlicher Menschenrechte kommen. Zum Thema: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur UNO-BRK (Egalité Handicap)Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und der Erlassvorlage (Bundesverwaltung)
Schwerpunkt: UN-Behindertenrechtskonvention
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat zwei Projektierungskredite für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei Tramhaltestellen (2 Mio. Franken) und bei Bushaltestellen (1 Mio. Franken). Er hat heute auch in zustimmendem Sinne vom Konzept für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei Tramhaltestellen auf dem Netz von BLT und BVB Kenntnis genommen.
exklusiv - kooperativ - inklusiv
Frühförderung steht aktuell in einem Spannungsfeld: Sie hat sich als eine exklusive Fördermaßnahme für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder wirkungsvoll etabliert. Ihr interdisziplinäres Konzept ist vielerorts in personeller und institutioneller Kooperation verwirklicht. Doch ist dieses gemeinsame Tun schon genug? Wie steht Frühförderung vor der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen da, die eine gemeinsame, inklusive Förderung aller Kinder fordert?
Der monatliche Newsletter von Égalité Handicap enthält aktuelle Informationen zur Tätigkeit der Fachstelle und zu Entwicklungen im Behindertengleichstellungsrecht.
IVG-Revision 6a (4. Teil):Die Einführung eines Assistenzbeitrags
4Das neue kantonale Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung wurde in der Vernehmlassung durchwegs positiv aufgenommen. Die Regierung hat die Vorlage nun zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Dieser wird sie voraussichtlich in der Frühjahrssession beraten.
Die UNO Behindertenrechtskonvention konkretisiert die allgemeinen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Hinblick auf Menschen mit Behinderung. Die grosse Bedeutung der Konvention möchte auch die Fachstelle Égalité Handicap unterstreichen und hat daher auf ihrer Website die neue Rubrik ";Die UNO Behindertenrechtskonvention"; geschaffen.Zur Rubrik ";Die UNO Behindertenrechtskonvention";
Die UNO Behindertenrechtskonvention konkretisiert die allgemeinen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Hinblick auf Menschen mit Behinderung. Die grosse Bedeutung der Konvention möchte auch die Fachstelle Égalité Handicap unterstreichen und hat daher auf ihrer Website die neue Rubrik ";Die UNO Behindertenrechtskonvention"; geschaffen.Zur Rubrik ";Die UNO Behindertenrechtskonvention";
IV-Revision 6a (2. Teil): Eingliederungsorientierte RentenrevisionenIV-Revision 6a (3. Teil): Die Änderungen im Bereich der beruflichen EingliederungsmassnahmenWeitere Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen per 1.1.2012
IV-Revision 6a (2. Teil): Eingliederungsorientierte RentenrevisionenIV-Revision 6a (3. Teil): Die Änderungen im Bereich der beruflichen EingliederungsmassnahmenWeitere Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen per 1.1.2012
In der letzten Ausgabe der BKZ-Info im 2011 wird die potentielle Bedeutung der UNO-Behindertenrechtskonvention aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Pierre Margot-Cattin nähert sich der Konvention als Betroffener und Vizepräsident des Gleichstellungsrates. Die Fachstelle Égalité Handicap informiert über Zweck, Inhalt und Bedeutung des Übereinkommens für die Schweiz. Angie Hagmann, Leiterin von avanti donne, thematisiert die Pflicht zur verstärkten Berücksichtigung der mehrdimensionalen Diskriminierung von Frauen mit Behinderung. Andreas Rieder vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB orientiert über den Stand des Ratifizierungsprozesses.
Thema: IV-Revision 6a (1. Teil): Überprüfung von Renten im Rahmen der Schlussbestimmungen
Die neu bestellten Doppelstockkompositionen verärgern Behindertenorganisationen. Ab Ende 2013 wollen die SBB neue Doppelstockzüge einsetzen. Weil die 1,9 Milliarden Franken teure Anschaffung aber den Reisekomfort für Rollstuhlfahrer wesentlich verschlechtere, wenden sich Behindertenverbände ans Bundesverwaltungsgericht.
Der Procap-Ratgeber "Was steht meinem Kind zu" vermittelt alle relevanten Informationen für Eltern von Kindern mit Behinderung in verständlicher und übersichtlicher Weise.