Streit um Kindesrückführung: Das Obergericht weist den Antrag des Vaters auf Verweigerung der Rückführung ab
Vorgängige Vermittlungsversuche zwischen den Eltern scheiterten
Der Vater, der seine Tochter nach Ferien in der Schweiz nicht mehr nach Mexiko zurückgebracht hatte, hatte beim Aargauer Obergericht beantragt, die vom Bundesgericht angeordnete Rückführung sei zu verweigern. Das Obergericht wies dieses Gesuch des Vaters am 29. Juni 2015 ab. Es stützte sich dabei auf ein kinderpsychiatrisches Gutachten, das es zur Reisefähigkeit und gesundheitlichen Gefährdung des Mädchens eingeholt hatte. Zuvor waren verschiedene von den Behörden bis zuletzt angebotene Mediations- und Vermittlungsversuche zwischen den Eltern gescheitert. Die Mutter kehrt damit zusammen mit dem Mädchen nach Mexiko zurück. Der Entscheid des Obergerichts ist beim Bundesgericht anfechtbar.