Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) erklärt die politischen und rechtlichen Tendenzen betreffend Sans-Papiers unter anderem wie folgt: Einerseits dürfte es Sans-Papiers aus rechtlicher Sicht per Definition gar nicht geben, weshalb diese Gruppe bei der Gesetzgebung in aller Regel nicht berücksichtigt werde. Andererseits liessen sich die gesetzlichen Zulassungsbestimmungen nicht immer konsequent durchsetzen. "Auch Sans-Papiers stehen, selbst wenn sie gegen das (Ausländer-)Gesetz verstossen, Menschenrechte, Grundrechte und soziale Rechte zu", so die EKM (EKM, 2010, S. 36). Auf der anderen Seite stehe der Nationalstaat, der den Anspruch habe, mit seiner Migrationspolitik und Ausländergesetzgebung darüber bestimmen zu dürfen, wem Einreise und Aufenthalt gewährt werde. Die Politik der Abriegelung gerate dabei aber in Widerspruch zu international und national anerkannten Rechtsgrundlagen. Für die EKM stellt sich die Frage, welchen Rechten Priorität eingeräumt werden soll und was verhältnismässig ist, wenn Grundrechte oder soziale Rechte eingeschränkt werden (EKM, S. 36).
In ihren Empfehlungen (2011) spricht sie sich für pragmatische Lösungen aus und empfiehlt den Behörden, ihren Handlungsspielraum zugunsten der Menschenrechte oder der Kinderrechtskonvention auszunutzen. Bei gut integrierten Personen ohne regulären Aufenthalt, die schon seit vielen Jahren in der Schweiz leben, empfiehlt sie, die Härtefallgesuche grosszügig auszulegen. Die EKM spricht sich auch dafür aus, die kantonalen Unterschiede bei der Regularisierung von Sans-Papiers im Sinne einer Gleichbehandlung aufzuheben (EKM, 2011, S. 9). Die restriktive Praxis der Bundesbehörden bei der Beurteilung von Härtefallgesuchen veranlasste übrigens die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA - Vorgängerkommission der EKM) im Jahr 2007 ihre Vermittlerrolle bei der Einzelfallprüfung von Härtefallgesuchen aufzugeben.
Ein weiteres Argument, das für eine pragmatische Vorgehensweise spricht, ist die Tatsache, dass Sans-Papiers häufig in Branchen arbeiten, die durch Schweizer oder EU-Staatsangehörige nicht vollständig abgedeckt werden. Dies betrifft insbesondere Branchen wie die Gastronomie, die Hotellerie, das Baugewerbe, die Landwirtschaft und private Haushalte (EKM, 2011, S. 3).