Fachinformationen Fokusartikel

Sans-Papiers: «Eigentlich dürfte es sie gar nicht geben»

November 2014 / Regine Strub (Text)

Politische Vorstösse in den eidgenössischen Räten, die sich für eine Verbesserung der Lebenssituation von Sans-Papiers einsetzen, haben oft wenig Chancen, angenommen zu werden. Verantwortlich dafür ist eine politische Haltung, die illegale Einwanderung so unattraktiv wie möglich machen möchte. Dabei wäre es durchaus möglich, pragmatische Lösungen zu finden, um menschliche Härten zu vermeiden.

Sans-Papiers in der Schweiz

Sans-Papiers sind Menschen, die über keine Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz und damit über keinen legalen Aufenthaltsstatus verfügen. Die meisten Sans-Papiers sind auf der Suche nach Arbeit in die Schweiz eingereist und gehen einer Erwerbstätigkeit nach. Auch ehemalige Asylsuchende, deren Gesuch rechtskräftig abgelehnt wurde, sowie Asylsuchende mit einem Nichteintretensentscheid (NEE), die trotz abschlägigem Entscheid in der Schweiz bleiben, bezeichnet man als Sans-Papiers. Laut einer Studie aus dem Jahr 2005 leben schätzungsweise 90'000 Menschen als Sans-Papiers in der Schweiz. Andere Schätzungen gehen von weit höheren Zahlen aus. Mehr zu den unterschiedlichen Situationen, aus denen 'Sans-Papiers' hervorgehen, können Sie hier nachlesen.

Alle bisherigen politischen Vorstösse, eine kollektive Regularisierung von Sans-Papiers zu erwirken, die schon lange in der Schweiz wohnen und hier integriert sind, sind bisher gescheitert. Stattdessen wurde im Jahre 2001 die Möglichkeit von Härtefallbewilligungen eingeführt. Die Kriterien, die es dabei zu erfüllen gilt, sind jedoch hoch und entsprechend wenige Gesuche werden bewilligt. Doch Sans-Papiers wird es immer geben. Dies lässt sich auch mit der konsequentesten Politik nicht vermeiden. Nicht zuletzt profitiert auch unsere Wirtschaft von ihnen, denn sie arbeiten häufig in Bereichen, in denen es schwierig ist, schweizerisches Personal zu finden.

Wenn Behörden die Gesetze und Verordnungen allzu konsequent durchsetzen, nehmen sie oftmals in Kauf, dass sie die Menschen- und Grundrechte dieser Menschen verletzen. Dies belegen etliche Falldokumentationen der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht. Besonders stossend ist es, wenn Kinder und Jugendliche unter dieser Situation leiden müssen. Unbefriedigend sind ferner die von Kanton zu Kanton unterschiedlichen behördlichen Praktiken. Andererseits zeigen die Unterschiede, dass im Einzelfall pragmatische und menschenrechtsverträgliche Lösungen möglich sind. Dank dem Engagement von Sans-Papiers-Kollektiven sind trotz allem immer wieder kleine politische Erfolge zu verzeichnen.

Berufslehre für jugendliche Sans-Papiers

Ein Vorstoss, der erfreulicherweise von beiden eidgenössischen Räten angenommen und umgesetzt wurde, ist die Motion von Luc Barthassat (CVP) im Jahr 2010. Die Motion beauftragte den Bundesrat, jugendlichen Sans-Papiers einen Zugang zur Berufslehre zu ermöglichen. Der Bundesrat erliess eine Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbsarbeit, die seit Februar 2013 in Kraft ist.

Seither haben jugendliche Sans-Papiers die Möglichkeit, für die Dauer einer Berufslehre eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. 15 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung fällt die Bilanz der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) jedoch eher verhalten aus. Sie teilte im Juni 2014 in einer Medienmitteilung mit, es hätten erst zwei Jugendliche ein Härtefallgesuch eingereicht. Für die Betroffenen sei das Risiko einer Wegweisung der Familie bei der Offenlegung ihrer Identität zu hoch.

Gemäss Schätzungen von Experten könnten pro Jahr zwischen 200 bis 400 jugendliche Papierlose eine Berufslehre beginnen. Die EKM appellierte deshalb an die Kantone, die Gesuche jugendlicher Sans-Papiers und ihrer Familien grosszügig zu behandeln. Doch obwohl die Verordnung ihre Wirkung zu verfehlen scheint und kaum Gesuche eingereicht werden, wird sie auf politischer Ebene bereits wieder bekämpft. Am 12. Juni 2014 überwies der Nationalrat die Motion von Céline Amaudruz (SVP/GE), welche fordert, dass die Verordnung durch ein Gesetz ersetzt werden soll. Das "Durchschmuggeln" einer Berufslehre für illegal Anwesende mittels Verordnung sei stossend und zeige ein Demokratiedefizit auf, so Amaudruz. Das Volk solle die Möglichkeit erhalten, dagegen das Referendum zu ergreifen, so die Begründung der Motionärin. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Stimmt auch dieser der Motion zu, wird der Bundesrat beauftragt, ein Bundesgesetz zu erlassen und dieses dem Parlament vorzulegen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga argumentierte vergeblich, dass auch eine Verordnung demokratisch legitimiert sei (sda/12.06.2014).

Massnahmen zugunsten von Kindern in der Nothilfe

Unter den Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht leiden besonders die Kinder, die keine Schuld an der Situation ihrer Eltern tragen. Ein Fachbericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (2013) zeigt eindrücklich auf, wie sehr die Lebensbedingungen unter anderem in den Nothilfestrukturen dem Kindeswohl widersprechen und behördliche Entscheide oftmals die UNO-Kinderrechtskonvention verletzen. Zur Veranschaulichung zitieren wir einen Fall aus dem Bericht der Beobachtungsstelle:  

«Farid» kommt mit seinem Sohn «Arian» aus Afghanistan und ersucht aus Angst vor einer Familienfehde, die er unwissentlich ausgelöst hat, Asyl in der Schweiz. Das BFM glaubt ihm nicht und weist das Asylgesuch ab. «Farid» und sein Sohn «Arian» können zuerst den Ausgang des Asylgesuches in einer Gemeinde abwarten, aber anfangs 2009 werden sie in die Nothilfeunterkunft NUK Juchstrasse in eine Barackensiedlung verwiesen. Der Aufenthalt an der Juchstrasse belastet den 11-jährigen «Arian» sehr. Es gibt dort keine Kinder in seinem Alter. Er erlebt die Spannungen zwischen den Nothilfebezügern und die Polizeirazzien. Er hat Angst auch in der Nacht. In der Schule kann er sich kaum konzentrieren. Er muss die Klasse wiederholen, obwohl er in der Heimat ein ausgezeichneter Schüler war. Nichtsdestotrotz muten die Zürcher Sozialbehörden dem 11-jährigen Jungen «Arian» den Aufenthalt in der Nothilfeunterkunft zu und weisen zum Teil mit unsensiblen und zynischen Begründungen eine Rückführung in die Gemeindestrukturen ab. (Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, 2013)   

Am 19. März 2014 reichte Barbara Schmid-Federer (CVP) aufgrund dieses Berichtes und aufgrund der Antwort des Bundesrates auf ihre im Dezember 2013 eingereichte Interpellation, eine Motion ein. Die Motion verlangt vom Bundesrat einen Massnahmenkatalog für Kinder und Jugendliche in elterlicher Obhut sowie unbegleitete minderjährige Asylsuchende, welche länger als sechs Monate in den Nothilfestrukturen leben. Aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Schmid-Federer geht hervor, dass sich im Jahr 2012 rund 2363 Kinder und Jugendliche, davon 24 unbegleitete minderjährige Asylsuchende, in den Nothilfestrukturen befanden. Die durchschnittliche Bezugsdauer betrug vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2012 rund sieben Monate (224 Tage). Der Maximalwert lag bei knapp fünf Jahren (1734 Tage). Die Motion wurde vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen, die Behandlung im Nationalrat steht noch aus (Stand Juni 2014).  

Kinder, bei denen ein Elternteil zum Sans-Papier wird

Zu tragischen Situationen kommt es, wenn sich die Eltern eines Kindes trennen und ein Elternteil dadurch die Aufenthaltsbewilligung verliert. Dazu wiederum eine Fallbeschreibung der Schweizerischen Beobachtungsstelle:  

«Yunus», ein türkischer Staatsangehöriger, heiratete eine Schweizerin, mit welcher er eine Tochter hat. Er erhielt eine Aufenthaltsbewilligung, die nach der Scheidung aber nicht mehr verlängert wurde. Er kehrte in die Türkei zurück und versuchte zweimal ein Visum für den Besuch seiner Schweizer Tochter zu erhalten, dies wurde jedoch immer abgewiesen. Nach der Scheidung von seiner zweiten Frau reiste «Yunus» illegal in die Schweiz ein, um hier zu arbeiten. Ein Jahr später reichte er das Gesuch um umgekehrten Familiennachzug aufgrund seiner Schweizer Tochter, die mittlerweile zwölf Jahre alt war, ein. Der Kanton bewilligte das Gesuch, jedoch lehnten es sowohl das BFM wie auch das Bundesverwaltungsgericht ab. Sie begründeten es damit, dass «Yunus» keine genügend enge Beziehung zu seiner Tochter habe. Er könne diese Beziehung auch mit modernen Kommunikationsmitteln aufrecht erhalten. Dies, obwohl das kantonale Jugendamt bestätigte, dass für die Tochter der Vater die einzige stabile Bezugsperson ist. (Fall 137, Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht)   

Sans-Papiers und die Sozialversicherungen

Für Diskussionsstoff sorgt mitunter auch der Umgang der Sozialversicherungen mit Sans-Papiers. Sollen Sans-Papiers AHV-Beiträge bezahlen (müssen) oder nicht? Sollen sie sich krankenversichern lassen und gar von der Prämienverbilligung profitieren dürfen? 

Sowohl die Motion zur Abschaffung des Krankenkassenobligatoriums für Sans-Papiers, wie auch die Parlamentarische Initiative, welche das Recht auf Prämienverbilligung aufheben wollten, kamen im Parlament nicht durch. Sans-Papiers haben damit das Recht, eine Krankenversicherung abzuschliessen und Prämienverbilligung in Anspruch zu nehmen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Sans-Papiers aufzunehmen. Trotzdem sind etwa 90 Prozent der Sans-Papiers nicht krankenversichert, berichtet humanrights aufgrund von Expertenaussagen. In der Praxis ist es offenbar faktisch unmöglich, dass Sans-Papiers selbstständig eine Krankenversicherung abschliessen. Häufig übernehmen deshalb Beratungsstellen für Sans-Papiers für sie diese Aufgabe. Asylsuchende in der Nothilfe müssten obligatorisch krankenversichert werden. Nicht alle Kantone halten sich jedoch an die Vorschrift (KVV, Art. 92d).    

Krankenkasse: Vorstösse im Parlament

2009 Postulat, Bea Heim: Sans-Papiers. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung. Abgeschrieben 2013

2010 Dringliche Anfrage Christine Goll: Krankenversicherung. Wird das Obligatorium ausgehöhlt?

2010 Interpellation Ruedi Lustenberger: Sans-Papiers mit AHV-Ausweis. Erledigt, 2011

2012 Motion Lukas Reimann: Keine Verbilligung der Krankenkassenprämien für Sans-Papiers. Abgelehnt und erledigt 2013.

2012 Parlamentarische Initiative Lukas Reimann: Keine KVG-Grundversicherungspflicht für Sans-Papiers, für abgewiesene Asylbewerber sowie für solche mit Nichteintretensentscheid. Abgelehnt und erledigt 2013.

Menschenrechte gelten auch für Sans-Papiers

Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) erklärt die politischen und rechtlichen Tendenzen betreffend Sans-Papiers unter anderem wie folgt: Einerseits dürfte es Sans-Papiers aus rechtlicher Sicht per Definition gar nicht geben, weshalb diese Gruppe bei der Gesetzgebung in aller Regel nicht berücksichtigt werde. Andererseits liessen sich die gesetzlichen Zulassungsbestimmungen nicht immer konsequent durchsetzen. "Auch Sans-Papiers stehen, selbst wenn sie gegen das (Ausländer-)Gesetz verstossen, Menschenrechte, Grundrechte und soziale Rechte zu", so die EKM (EKM, 2010, S. 36). Auf der anderen Seite stehe der Nationalstaat, der den Anspruch habe, mit seiner Migrationspolitik und Ausländergesetzgebung darüber bestimmen zu dürfen, wem Einreise und Aufenthalt gewährt werde. Die Politik der Abriegelung gerate dabei aber in Widerspruch zu international und national anerkannten Rechtsgrundlagen. Für die EKM stellt sich die Frage, welchen Rechten Priorität eingeräumt werden soll und was verhältnismässig ist, wenn Grundrechte oder soziale Rechte eingeschränkt werden (EKM, S. 36).

In ihren Empfehlungen (2011) spricht sie sich für pragmatische Lösungen aus und empfiehlt den Behörden, ihren Handlungsspielraum zugunsten der Menschenrechte oder der Kinderrechtskonvention auszunutzen. Bei gut integrierten Personen ohne regulären Aufenthalt, die schon seit vielen Jahren in der Schweiz leben, empfiehlt sie, die Härtefallgesuche grosszügig auszulegen. Die EKM spricht sich auch dafür aus, die kantonalen Unterschiede bei der Regularisierung von Sans-Papiers im Sinne einer Gleichbehandlung aufzuheben (EKM, 2011, S. 9). Die restriktive Praxis der Bundesbehörden bei der Beurteilung von Härtefallgesuchen veranlasste übrigens die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA - Vorgängerkommission der EKM) im Jahr 2007 ihre Vermittlerrolle bei der Einzelfallprüfung von Härtefallgesuchen aufzugeben.

Ein weiteres Argument, das für eine pragmatische Vorgehensweise spricht, ist die Tatsache, dass Sans-Papiers häufig in Branchen arbeiten, die durch Schweizer oder EU-Staatsangehörige nicht vollständig abgedeckt werden. Dies betrifft insbesondere Branchen wie die Gastronomie, die Hotellerie, das Baugewerbe, die Landwirtschaft und private Haushalte (EKM, 2011, S. 3).

Mobilisierung von Sans-Papiers

Seit Jahren setzen sich Sans-Papiers mit Unterstützungsgruppen für eine kollektive Regularisierung ihres Aufenthaltsstatus ein. Diese Forderung hatte in National- und Ständerat bisher zwar keine Chance. Trotzdem wurden einige Erfolge erzielt, wie zum Beispiel das Recht, eine Krankenkasse abzuschliessen oder die Möglichkeit, Härtefällegesuche einzureichen.

So führte eine grosse Kampagne in Genf dazu, dass dieser Kanton im Januar 2005 von Bern 5000 Aufenthaltsbewilligungen für Hausangestellte forderte. (Allerdings steht bis heute offenbar eine Antwort auf diese Forderung noch aus). Oder es gibt Petitionen wie jene zugunsten der Regularisierung des Aufenthaltsstatus von Hausangestellten, die von einer Sensibilsierungskampagne begleitet werden.

Ihren Anfang nahm die Mobilisierung von Sans-Papiers im Frühling 2001. In diesem Jahr kam es zu mehreren Kirchenbesetzungen in den Kantonen Waadt, Freiburg und Neuenburg, sowie in den Städten Basel, Bern und Zürich. Auslöser dafür war, dass die letzte Ausreisefrist für ehemals aufgenommene Kosovoflüchtlinge ausgelaufen war. Gleichzeitig lief ein Vernehmlassungsverfahren des Bundes, das die Rekrutiereung von Arbeitnehmenden aus dem Nicht-EU-Raum ausschliessen wollte. Im Dezember 2002 fand ein Runder Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Sans-Papiers, NGO und Behörden statt. Es wurden zwar keine verbindlichen Beschlüsse gefasst. Doch aus dieser Bewegung heraus entstanden diverse Kollektive, welche die Sans-Papiers vereinigten und sie unterstützten.

Petition für die Regularisierung des Aufenthaltes von Hausangestellten

Die Petition mit dem Titel: "keine Hausarbeiterin ist illegal" wurde am 5. März 2014 dem Bundesrat übergeben. Eingereicht wurde die Petition von einem eigens dafür gegründeten Verein, dem 30 Mitgliederorganisationen angeschlossen sind. Die Petition fordert Aufenthaltsbewilligungen für Hausarbeiterinnen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, deren sozialen Schutz und den Zugang zu Arbeitsgerichten, ohne das Risiko einer Ausweisung. Eine schriftliche Antwort von Mario Gattiker, Direktor Bundesamt für Migration, folgte postwendend am 21. März 2014. Die Antwort war klar und deutlich: "Vor dem Hintergrund der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und des wiederholt bekräftigten politischen Willens, an der geltenden Rechtsstellung von Personen ohne Aufenthaltsstatus festzuhalten, kann Ihren Anliegen leider keine Folge geleistet werden…"  

Travail.Suisse

Unüberwindbare Hürden für Berufslehre von jungen Sans-Papiers ausräumen

Heute, am 26. November 2014, berät der Ständerat die Motion der SVP-Fraktion zur Berufslehre für junge Sans-Papier. Für Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, geht es in der Frage der Berufslehre für junge Sans-Papiers nicht darum, die Voraussetzungen für eine Lehre im Gesetz zu verankern. Vielmehr gilt es Hürden abzubauen, die den Zugang in der Praxis verunmöglichen.

Das Schweizer Parlament

Berufslehre für illegal Anwesende nicht mittels Verordnung durchschmuggeln

Motion 2014 - Céline Amaudruz

Der Bundesrat wird beauftragt, die Umsetzung der überwiesenen Motion Barthassat 08.3616, "Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen", in Form eines Bundesgesetzes mit Referendumsmöglichkeit auszugestalten und dem Parlament vorzulegen und nicht wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen lediglich mittels Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vorzunehmen.Zum Thema:- Nationalrat will Gesetz über Berufslehre für illegal Anwesende (sda)

UR

Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) infolge Umsetzung der Motion Barthassat (08.3616) "Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen"; Vernehmlassung

Stellungnahme an das Bundesamt für Migration zur Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) infolge Umsetzung der Motion Barthassat (08.3616) ";Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen";. 

SPAZ

Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich SPAZ

Die Sans-Papiers-Anlaufstelle Zürich SPAZ wurde auf Initiative der Gewerkschaften, MigrantInnenorganisationen und Einzelpersonen gegründet. Sie bietet den in der Region Zürich lebenden MigrantInnen und Flüchtlingen ohne gültigen Aufenthaltsstatus die Möglichkeit, sich in einem geschützten Umfeld zu informieren und im Bedarfsfalle juristisch begleiten zu lassen. Die SPAZ verfügt über ein breites Kontaktnetz zu JuristInnen, ÄrztInnen sowie zu anderen Beratungsstellen und arbeitet eng mit diesen zusammen.

Solinetz - Solidarität leben

Solinetz

Solidarität leben

Der Verein Solidaritätsnetz Zürich setzt sich ein für die Würde und Rechte jener Menschen, die aus politischer und/oder existenzieller Not in der Schweiz Zuflucht suchen. Mit sozialen Projekten trägt er zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen bei, mit politischen Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiert er die Bevölkerung für ihre Probleme und Anliegen. Der Verein ist gemeinnützig.

Humanrights.ch

Weiterhin erschwerter Zugang zur Berufslehre für Sans Papiers?

Eine Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vom 1. Februar 2013 ermöglicht es Sans Papiers im Jugendalter unter gewissen Auflagen eine Lehre zu absolvieren. In der Praxis bleibt den Jugendlichen der Zugang zu einer Lehrstelle jedoch weiterhin grösstenteils verwehrt: Im ersten Jahr seit Inkrafttreten des neuen Artikels machten lediglich zwei Personen von der Regelung Gebrauch. Die Schweiz. Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht zeigt in einer Stellungnahme auf, weshalb nur wenige Anträge gestellt wurden. Derweil fordern Betroffene eine erneute Anpassung der Verordnung.

SBAA

Kinderrechte und die Anwendung der Migrationsgesetzgebung in der Schweiz

Der Fachbericht „Kinderrechte und die Anwendung der Migrationsgesetzgebung in der Schweiz“ der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht zeigt anhand von 16 dokumentierten Fällen, dass die Kinderrechte bei der Anwendung des Migrationsrechts nur ungenügend umgesetzt werden. Er zeigt auf, wo die Kinder in ihren Rechten verletzt oder wo ihre grundrechtlich geschützten Bedürfnisse hinter die restriktive Einwanderungspolitik zurückgestellt werden. Das ist bedenklich, denn die derzeitige Praxis erschwert es Kindern am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich in einem würdigen und förderlichen Umfeld zu entwickeln. 

EKM

Sans-Papiers in der Schweiz

Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM)

Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen ist der Überzeugung, dass die Schweiz – ebenso wie andere demokratische Staaten – ausländerrechtliche Illegalität nicht vollständig verhindern kann. Die Anwesenheit von Sans-Papiers ist in ihren Augen strukturell bedingt und stellt somit ein Problem dar, für welches es keine abschliessenden Lösungen gibt. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass im Spannungsfeld einer Laisser-Faire-Politik auf der einen und einer harten Durchsetzung ausländerrechtlicher Ziele auf der anderen Seite alternative Handlungsorientierungen bestehen.

Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Nothilfe für ausreisepflichtige Asylsuchende

Nothilfepraxis in ausgewählten Kantonen – Update zum Nothilfebericht 2008

Schweizerische Flüchlingshilfe SFH, 2011 Das vorliegende Update zum Bericht von 2008 der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH gibt Auskunft über die Nothilfegewährung in sieben Kantonen. Es zeigt auf, dass in diesem Bereich weiterhin zahlreiche Missstände bestehen.

Humanrights.ch

Die Inhaftierung wegen illegalen Aufenthalts: Eine rechtlich zulässige aber problematische Praxis

Sans Papiers können in Genf seit kurzem im Gefängnis landen und zwar einzig, weil sie keine gültigen Papiere vorweisen können. Die Genfer Staatsanwaltschaft hat im Oktober 2012 eine Weisung verabschiedet, welche anordnet, dass Freiheitsentzug als Sanktion für illegalen Aufenthalt gemäss Art. 115 AuG anzuwenden sei. Diese neue Praxis sorgte auch darum für grosse Empörung, weil es die Behörden bis heute unterlassen haben, die Weisung zu veröffentlichen. Die Demokratischen Juristen/-innen Genf versuchen nun, die Behörden zu mehr Transparenz zu verpflichten. 

Der Arbeitsmarkt

Berufslehre für Sans-Papiers: Kommission kritisiert zu hohe Hürden

Für jugendliche Papierlose sind die Hürden zu hoch, um mit einer Berufslehre starten zu können. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) hat die Kantone daher aufgefordert, die Gesuche jugendlicher Sans-Papiers und ihrer Familien grosszügig zu behandeln.- Berufslehre für jugendliche Sans-Papiers: zu hohe Hürden (EKM)


Zurück zur Übersicht