Die Sozialfirma
- Das Konzept - Medien- Studien- Literatur
Unter dem Schlagwort "Sozialindustrie" sind unter anderem die Sozialfirmen ins Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik geraten. Sozialfirmen sind auf dem Hintergrund einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik entstanden. Sie führen integrative Bemühungen an der Schnittstelle von der Wirtschaft und dem Sozialwesen durch. Der Bereich ist zurzeit noch wenig strukturiert. In Öffentlichkeit, Forschung und Politik ist ein erhöhtes Interesse an Sozialfirmen entstanden; es soll verhindert werden, dass die Firmen unter dem wirtschaftlichen Druck die Interessen der Betroffenen hintenan stellen.
Sozialfirmen spielen in der Sozialen Arbeit bei der Integration von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt eine zunehmend wichtige Rolle. Arbeitsintegration hat viele Facetten. Sie kann einerseits bedeuten, dass jemand ein Brückenangebot zur Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt erhält. Ziel ist hierbei eine "definitive" Reintegration. Andererseits kann die Zuweisung in eine Sozialfirma bereits selbst eine Form von Integration darstellen. Dazu gibt es auch unbefristete Angebote.
Die Zielgruppen integrativer Bemühungen sind ebenfalls vielfältig. Angesprochen sind Menschen mit Behinderungen, (langzeit-)arbeitslose Personen, SozialhilfeempfängerInnen oder auch Jugendliche. Dementsprechend sehen die Angebote sehr heterogen aus, die in der Schweiz historisch auf dem Hintergrund jeweils herrschender Politiken entstanden sind. Je nachdem unterscheidet sich auch die Art der Finanzierung. Neben selbst erwirtschafteten Mitteln und Spenden sind es vor allem die öffentliche Hand, d.h. Bund, Kantone und Gemeinden, sowie die betreffenden Sozialversicherungen (AVIG und IV), die diese Firmen mitfinanzieren.
Der Forschungsbericht „Das Modell der Sozialfirma 'Made in Switzerland'“ der Fachhochschule der Italienischen Schweiz (SUPSI) gibt einen Überblick über die verschiedenen Ausprägungen von Sozialfirmen. Viele der genannten Organisationen beschreiben sich selbst gar nicht unbedingt mit diesem Terminus. Es handelt sich dabei oft um Angebote, die von bereits bestehenden Organisationen durchgeführt werden. Es gibt aber auch Organisationen, die explizit als Sozialfirmen entstanden sind. Bei diesen stehen integrative Bemühungen um Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt teilweise nicht so stark im Vordergrund. Dieser Typus ist hierzulande im Vergleich zu den Nachbarländern noch relativ schwach ausgeprägt und hat sich laut dem Bericht erst mit Verzögerung entwickelt. Zu den Vorreitern gehört in der Schweiz die Dock-Gruppe aus St. Gallen, die auch eine der grössten Anbieter ist.
Wenn in Medien und Öffentlichkeit von Sozialfirmen die Rede ist, so hat man oft den Eindruck, dass noch nicht so klar ist, was denn eigentlich alles unter diesen Begriff fällt. Die diesbezügliche Forschung steckt, wohl aufgrund der erwähnten Heterogenität, einen relativ grosszügigen Rahmen ab. Bei diesem Verständnis des Begriffs der "Sozialfirma" sind es "weniger die formalen Merkmale einer Organisation, die eine notwendige und hinreichende Bedingung dafür darstellen, dass sie als Sozialfirma gilt. Ausschlaggebend ist vielmehr das Nebeneinanderbestehen von zwei Dimensionen, einer wirtschaftlichen und einer sozialen", wie es im Bericht der SUPSI heisst. Kennzeichnend ist zudem, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten und Gewinne dem Interesse eines allgemeinen Nutzens, dem "sozialen" Zweck, untergeordnet werden.
Die doppelte Ausrichtung auf Wirtschaftlichkeit einerseits und soziale Ziele andererseits entstehen gewisse Gegensätze. Sozialfirmen sollen beispielsweise Tätigkeiten anbieten, die eine grösstmögliche Nähe zur Wirtschaft haben. Dadurch steigen die Chancen für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Auch dort, wo dies nicht im Zentrum der Bemühungen steht, ist es wichtig, den Betroffenen eine - auch längerfristig - sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeit anzubieten. Andererseits dürfen sie das private Gewerbe nicht konkurrenzieren, sondern sollen es ergänzen. Darin besteht ein gewisser Widerspruch. Wenn Produkte, für die ein Markt besteht, durch subventionierte Organisationen hergestellt werden, kommt dies einer künstlichen Verbilligung gleich.
Ein weiteres Spannungsfeld ist die genannte höhere Gewichtung des sozialen Auftrags. Da die Beiträge der öffentlichen Hand an die tatsächlich durchgeführten Arbeitseinsätze gebunden sind, sind die Firmen auf das Wohlwollen zuweisender Stellen angewiesen. Um dieses Risiko zu senken, tendieren manche Sozialfirmen zu einer stärkeren Ausrichtung auf die wirtschaftlicher Aspekte ihres Unternehmens.
Durch das Paradigma der Aktivierungspolitik ist für die Sozialdienste der Druck gestiegen, SozialhilfeempfängerInnen in Arbeitseinsätze zu vermitteln. Dies hat vielerorts günstige Bedingungen für die Gründung von Organisationen geschaffen, die entweder selber Einsatzplätze anbieten, oder die Personen im Stil eines Personalverleihs an anderweitige Organisationen vermitteln.
Für die Gemeinden ist es jedoch nicht immer einfach, die Übersicht über die Angebote und ihre Qualität zu behalten. Am Schnittpunkt zwischen den genannten wirtschaftlichen Risiken und einem rechtlich noch nicht klar definierten Rahmen treten teilweise problematische Entwicklungen zutage. So wird kritisiert, dass durch Verleih von Personen aus Sozialfirmen an die Privatwirtschaft die arbeitsrechtlichen Grundsätze ausgehebelt werden, was zu Lohndumping und Entrechtung führt. Der Soziologe Peter Schallberger spricht gegenüber der Woz sogar von einer "Zwangsbeschäftigung", die dem Verfassungsgrundsatz der Wirtschaftsfreiheit widerspreche. Auch der Beobachter kritisiert teilweise "undurchsichtige Praktiken", bei denen die Betroffenen von einem Integrationsprogramm zum Zweck der Gewinnmaximierung instrumentalisiert und ausgebeutet würden.
Trotz der teilweise sicher berechtigten Kritik werden Sozialfirmen als wichtige Quelle für die soziale Innovation gesehen. So gibt es ein zunehmendes wissenschaftliches Interesse, um das Phänomen besser fassen zu können. Zurzeit läuft beispielsweise ein Forschungsprojekt der FHNW, mit dem Sozialfirmen als Typus systematisch erfasst und beschrieben werden soll. Dadurch sollen Anhaltspunkte gefunden werden, das System klarer und effizienter zu gestalten.
Auch die Politik hat zunehmendes Interesse. So beauftragt das Postulat von Marina Carobbio den Bundesrat, einen Bericht über die Sozialfirmen zu erstellen.
- Das Konzept - Medien- Studien- Literatur
Der Fachverband unternehmerisch geführter Sozialfirmen (FUGS) ist aus dem Bedürfnis entstanden, die Anliegen unternehmerisch geführter Sozialfirmen auf sozialpolitischer Ebene artikulieren zu können und die Diskussion um Sozialfirmen zu versachlichen.
Schwerpunkt: Sozialfirmen Sozialpolitik: Wirtschaftsschwäche hinterlässt deutliche SpurenFamilie, Generationen und Gesellschaft: Familienzulagen für alle Selbstständigerwerbenden in der Schweiz vom Parlament beschlossen. Wer nutzt in der Schweiz Kinderkrippen? Invalidenversicherung: IV-Statistik 2010: anhaltender Rückgang des RentenbestandsVorsorge: AHV: wichtigste statistische Ergebnisse 2010 Gesundheitswesen: Gesundheitsindikatoren in der ambulanten Versorgung
Das Projekt soll den Organisationstypus «Sozialfirma» in der Schweiz erstmals systematisch erfassen, analysieren und beschreiben. Besonders interessieren dabei dessen Innovationspotenzial und die dafür notwendigen Bedingungen. Das Projekt will einen grundlegenden Beitrag zur betriebs- und volkswirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Weiterentwicklung des noch jungen Beschäftigungszweiges leisten. In Zusammenarbeit mit Betriebsverantwortlichen, Leistungsfinanzierern, Regulatoren und weiteren Stakeholdern werden zudem Grundlagen erarbeitet, um das bisher v.a. organisch gewachsene System kohärenter und effizienter zu gestalten sowie das heterogene Angebot besser zu koordinieren.
Resultate einer landesweit durchgeführten explorativen Studie
Zusammenfassung – Februar 2012
Gemeinden setzen bei Sozialhilfe auf private Unternehmen
Während die Gemeinden unter den wachsenden Sozialausgaben leiden, profitiert ein neu entstandenes privates Gewerbe: jenes der Sozialfirmen. Diese beschäftigen im Auftrag der Gemeinden hilfsbedürftige Menschen.
Der Soziologe Peter Schallberger kritisiert die Beschäftigung von Sozialhilfeabhängigen in sogenannten Sozialfirmen. Hier wachse ein Billigarbeitsmarkt, der auf verfassungswidriger Zwangsbeschäftigung beruhe.
Wiederintegration in den Arbeitsmarkt
Von Sozialwerken, Spenden und staatlichen Stellen getragene Sozialfirmen sind in der Schweiz ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bewirkt viel Gutes.
Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung im 1. Arbeitsmarkt zu integrieren ist ein Ziel der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Es wird sicher nicht erreicht, indem die Wirtschaft für die Beschäftigung von IV-BezügerInnen massiv subventioniert wird.
Ausgesteuerte müssen als billige Arbeitskräfte für private Unternehmen arbeiten. Ihren Lohn und Gelder der Sozialämter kassieren fragwürdige Integrationsfirmen.
Sozialhilfebezüger arbeiteten gratis in leitenden Funktionen für eine Zürcher Integrationsfirma. Einer erhebt jetzt Klage.