Abklärungen vor der Triage
Die meisten Asylsuchenden reichen ihr Asylgesuch in einem der sechs Bundesasylzentren ein. Das Zentrum führt dann innerhalb von 21 Tagen erste Vorabklärungen durch. In dieser Zeit entscheidet das Staatssekretariat für Migration (SEM) unter anderem, ob ein anderer Dublin-Staat für das Asylgesuch zuständig ist. Es finden erste Anhörungen zu den Asylgründen statt. Danach entscheidet die Behörde, welches der beiden Verfahren zum Zuge kommt.
Beschleunigtes Verfahren in klaren Fällen
Eine Zuteilung in das beschleunigte Verfahren erfolgt, wenn weitere aufwändige Abklärungen nicht nötig erscheinen. Die Behörde fällt hier innerhalb von acht Arbeitstagen einen positiven oder negativen Entscheid. Bei einem positiven Entscheid kommen die Asylsuchenden in eine kantonale Unterkunft. Bei einem negativen Entscheid ordnet die Behörde eine Wegweisung an. Falls die Wegweisung nicht innert 140 Tagen erfolgen kann, kommen auch diese Personen in einen Kanton, der dann für die Wegweisung und die Nothilfe zuständig ist. Gegen einen negativen Entscheid können Asylsuchende innerhalb von sieben Tagen Beschwerde einreichen.
Gratis Rechtsschutz
Damit trotz kurzer Fristen das Verfahren rechtsstaatlich korrekt abläuft, sieht das Gesetz vor, dass Asylsuchende in den Bundesasylzentren eine staatlich finanzierte und mandatierte Rechtsvertretung erhalten.
Es ist den Asylsuchenden aber freigestellt, eine unabhängige externe Rechtsvertretung zu suchen. Hier kommen seit Einführung des neuen Gesetzes öfters Beratungsstellen des Bündnisses zum Zug, die Fälle übernehmen, welche die mandatierte Rechtsvertretung aufgegeben hat.