Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2019 einen Bericht verabschiedet, der Verbesserungen in der Unterbringung von Flüchtlings-Mädchen und -Frauen in Kollektivunterkünften vorschlägt. Der Bericht ist auf ein Postulat von Nationalrätin Yvonne Feri aus dem Jahr 2016 zurückzuführen. Sie hatte darin eine umfassende Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen in der Schweiz gefordert, weil sie von verschiedenen Frauenorganisationen auf Gewalt in Asylunterkünften hingewiesen worden war.
Der Bericht unterscheidet zwischen kantonalen Kollektivunterkünften und Bundeszentren. Die Untersuchung der kantonalen Unterkünfte hat das Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) verfasst. Die Bundeszentren hat hingegen das Staatssekretariat für Migration (SEM) selbst untersucht. Dass der Bund keine externe Stelle mit der Untersuchung beauftragt hat, kritisiert unter anderem die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH).
Während das SKMR in den kantonalen Zentren sexuelle Belästigungen und sogar sexuelle Übergriffe und Gewalttaten durch Mitbewohner, aber auch durch Betreuungspersonen, medizinisches Personal und externe Personen festgestellt hat, kommt der Bericht des SEM zum Schluss, dass in den Bundeszentren keine vergleichbaren Missstände vorliegen. Ein Aspekt lässt dabei aufhorchen: Weder das SKMR noch das SEM haben Flüchtlinge selbst befragt, sondern ausschliesslich Fachpersonen und Betreuungspersonal.
Bereits einige Jahre zuvor, im 2014, hatte das Hilfswerk Terre des Femmes einen eigenen Bericht zu dieser Thematik veröffentlicht. Das Hilfswerk hatte auch Flüchtlingsfrauen interviewt und kam zum Schluss, dass sich Frauen und Mädchen weder in kantonalen noch in Bundeszentren sicher fühlten.
Interessant ist, dass der Bericht des SMRK Gründe für die festgestellten Mängel unter anderem in den hohen Anforderungen an das Personal, deren ungenügender Schulung sowie in den knapp bemessenen Personalressourcen sieht. Zudem würden kaum transkulturelle Dolmetschende eingesetzt.
Obwohl der Bundesrat in seiner Botschaft hinsichtlich Personalressourcen keine Zugeständnisse macht, will er dennoch in allen Unterkünften die Schulung des Personals verbessern, Prozessabläufe definieren und im Fall von Vorkommnissen Zuständigkeiten und Meldeflüsse verbessern.