Die Normen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gelten zwar auch für Menschen mit Behinderungen. Doch wie das Beispiel von Marianne Keller zeigt, sind Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag nach wie vor Benachteiligungen und Diskriminierungen ausgesetzt. Die UNO-Behindertenrechtskonvention konkretisiert die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen und verpflichtet Vertragsstaaten, ihre Integration umfassend zu fördern. Zwar haben wir seit 2002 in der Schweiz ein Behindertengleichstellungsgesetz, das Menschen mit Behinderungen ermöglicht, sich gegen Benachteiligungen in den Bereichen Bau, Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildung und öffentlicher Verkehr mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Dieses Gesetz hat einige Verbesserungen gebracht, trotzdem bestehen aus Sicht der Behindertenorganisationen bei der Umsetzung Lücken und Mängel. So fehlt in den meisten Kantonen eine Gleichstellungsstrategie, welche die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen systematisch fördern würde. Es fehlt zudem an spezialisierten Fachstellen und Beratungsmöglichkeiten für Betroffene, so dass diese ihre Rechte bisher kaum durchgesetzt haben. Die Behindertenorganisationen erhoffen sich deshalb von der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention einen weiteren Schub in Richtung Gleichstellung. Im Umgang mit einem privatrechtlichen Arbeitgeber nützt Marianne Keller das geltende Behindertengleichstellungsgesetz ohnehin wenig. Denn der Geltungsbereich des BehiG umfasst lediglich Arbeitsverhältnisse nach dem Bundespersonalgesetz –private Firmen oder kantonale Verwaltungen verpflichtet es bisher nicht. Dies wird sich mit der Ratifizierung der UNO-Konvention ändern müssen.
Um die Umsetzung der Konvention zu kontrollieren, müssen Staaten, welche die Konvention ratifiziert haben, in regelmässigen Abständen einen Bericht abliefern. Dieser muss über die Umsetzung und Einhaltung der Konvention Rechenschaft ablegen. Zudem verpflichtet die Konvention die Vertragsstaaten, nationale Anlaufstellen einzurichten, welche die Einhaltung der Konventionsbestimmungen überwachen (sogenanntes Monitoring).