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Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen

Juni 2019

Trotz Gleichstellungsgesetz werden Frauen beim Lohn nach wie vor diskriminiert. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des BFS belegt dies. Der Bund will nun fehlbare Firmen mit einem Gesetz zur Einsicht bringen.

Obwohl die Bundesverfassung seit 1996 gleichen Lohn für gleichartige Arbeit garantiert, verdienen Frauen in der Schweiz auch heute immer noch weniger als Männer. Im Schnitt und über sämtliche Branchen verteilt sind es rund 20 Prozent. Ein Teil davon, 56 Prozent kann mit Merkmalen wie Alter, Ausbildungsniveau, Branche und Beruf erklärt werden. Frauen und Männer sind unterschiedlich auf die verschiedenen Branchen verteilt. So übernehmen Frauen öfter als Männer schlechter bezahlte Teilzeitjobs und investieren aufgrund von Familienpflichten weniger in die eigene Karriere. Bereinigt man diese Statistik, bleibt ein Teil von nicht erklärbaren Lohnunterschieden von 44 Prozent. Anders gesagt, verdienen Frauen aufgrund einer Diskriminierung rund 8 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Dies belegt eine Studie des Bundesamtes für Statistik, die sich auf Daten aus dem Jahr 2016 stützt. Eine andere Studie einer Soziologin und einem Soziologen der Universitäten Lausanne und München zeigt, dass junge Schweizer und Schweizerinnen bereits unterschiedlich entlohnt werden, bevor sie Familienpflichten eingehen. Und noch eine andere Studie zeigt auf, dass auch Frauen, die in einem Experiment als Arbeitgeberinnen walten dürfen, ihre weiblichen Angestellten schlechter entlohnen als ihre männlichen Kollegen.   

Eine Revision des Gleichstellungsgesetzes, die vom Bundesrat noch in Kraft gesetzt werden muss, will nun Firmen mit 100 und mehr Angestellten dazu verpflichten, ihre Löhne wissenschaftlich überprüfen zu lassen. Sanktionen sind keine vorgesehen. Wenn die Firma bei einer festgestellten Ungleichheit untätig bleibt, wird sie lediglich verpflichtet, ihre Lohnstruktur alle vier Jahre überprüfen zu lassen, bis keine Ungleichheiten mehr festgestellt werden.

Doch die symbolische Wirkung des Gesestzes ist nicht zu unterschätzen. Die Angestellten müssen über das Resultat informiert werden, auch allfällige Aktionärinnen und Aktionäre. So wird sanfter Druck auf Firmen ausgeübt, damit diese freiwillig Abhilfe schaffen. Angestellte, die wegen Lohndiskriminierung klagen wollen, haben so ein Beweismittel in der Hand, um allenfalls Diskriminierungen vor Gericht glaubhaft zu machen. Denn bis heute sind Klagen vor Gericht mit vielen Risiken für die klagenden Frauen behaftet, wie ein SRF-Beitrag zeigt. Es ist zu hoffen, dass das Gesetz tatsächlich zu mehr Lohntransparenz führen wird.

SRF

Warum sich Frauen nicht gegen Lohndiskriminierung wehren

Nur wenige Frauen fordern mehr Lohn auf dem Rechtsweg ein. Der Gang vor Gericht birgt erhebliche Hürden. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – egal ob Mann oder Frau. Diese hinlänglich bekannte Parole ist in der Schweiz immer noch nicht Realität.   Mehr zum Thema:    Infografik: So viel verdienen Frauen und Männer (SRF)   Die Lohnungleichheit zwischen Frau und Mann besteht fort (vorsorgeexperten.ch)

SGB

Wichtiger Schritt Richtung Lohngleichheit – Weitere Schritte sind nötig

Das Parlament hat in der Schlussabstimmung ein Zeichen für die Lohngleichheit gesetzt und die Revision des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet - dies auch dank dem hartnäckigen Einsatz der Gewerkschaften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass mit der Gesetzesrevision endlich verbindliche Massnahmen gegen die fortwährende Lohndiskriminierung geregelt sind, erachtet die nun beschlossen Verbesserungen jedoch als zu schwach. Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 wird Druck für die kompromisslose Umsetzung machen.

EBG

Instrumente zur Analyse von Lohndiskriminierung

Orientierungshilfe für die juristische Praxis

Der in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankerte Grundsatz der Lohngleichheit von Frau und Mann fordert gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. In der Arbeitswelt verdienen Frauen für vergleichbare Arbeit nach wie vor weniger als Männer. Der durchschnittliche Lohnunterschied beträgt gemäss der Lohnstatistik des Bundesamtes für Statistik rund 20 Prozent. Werden Erklärungsfaktoren wie persönliche Qualifikationsmerkmale (Alter, Ausbildung, Dienstjahre), arbeitsplatzbezogene Merkmale (berufliche Stellung, Anforderungsniveau, Tätigkeitsbereich), Firmengrösse, Wirtschaftsbranche usw. berücksichtigt, lassen sich gut 40 Prozent dieses Lohnunterschiedes nicht erklären, dieser Teil ist auf eine reine Diskriminierung zurückzuführen


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