Weiter gilt das aktuelle Einreiseverbot für Ausländer*innen in die Schweiz auch für Flüchtende. Sie können deshalb an der Grenze zur Schweiz kein Asylgesuch mehr einreichen. Der Bundesrat begründet diese Einschränkung damit, dass Asylsuchende im angrenzenden Ausland ein Gesuch stellen könnten und verweist auf das Notrecht, das ihm die Kompetenz für diese Einschränkung gibt.
Die Hilfswerke weisen jedoch darauf hin, dass die Schweiz verpflichtet wäre, zumindest zu prüfen, ob eine Zurückweisung in ein anderes Land nicht gegen das Refoulement-Verbot verstösst. Die Schweiz könnte auch von sich aus auf eine Zurückweisung aufgrund des Dublin-Abkommens verzichten.