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Bundesasylzentren im Spannungsfeld zwischen Grundrechten und Effizienz

Juni 2019

Seit März dieses Jahres gilt ein neues Asylregime in der Schweiz. Davon verspricht sich der Bund kürzere Verfahrensdauern für einen wesentlichen Teil der Asylgesuche. Ziel ist eine höhere Effizienz und damit eine Kostenreduktion im Asylbereich. NGOs wie etwa die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH setzen sich dafür ein, dass dabei auch die Rechte der Asylsuchenden gewahrt werden.

2016 hat die Schweizer Stimmbevölkerung eine Neustrukturierung des Asylbereichs gutgeheissen. In der Folge hat das Staatssekretariat für Migration SEM eine „angepasste Behandlungsstrategie“ für Asylgesuche entwickelt, die seit dem 1. März 2019 umgesetzt wird. Asylgesuche bestimmter Gruppen sollen prioritär behandelt und innerhalb von 140 Tagen abgeschlossen werden, inklusive allfälliger Ausschaffungen. Dies betrifft zum einen Gesuche von Personen, für die gemäss Dublin-Verordnung ein anderer Staat zuständig ist, zum anderen solche, die mittels „beschleunigter Verfahren“ bearbeitet werden können. Dabei handelt es sich in erster Linie um Personen aus visumsbefreiten Staaten und "sicheren Drittstaaten". Um trotz der Beschleunigung rechtsstaatlich korrekte und faire Verfahren zu garantieren, erhalten die Asylsuchenden Beratung und Rechtsvertretung. Dies soll das Verständnis und die Akzeptanz der Entscheide erhöhen und die Zahl der Beschwerdefälle bei negativen Entscheiden reduzieren.

Ein integraler Bestandteil dieser Neuerung war die Schaffung von sechs Asylregionen mit je drei Bundesasylzentren BAZ als Aufnahme- und Unterbringungsorte für Asylsuchende. Personen, deren Asylgesuche nach dem neuen Regime bearbeitet werden, werden gar nicht mehr an die Kantone zugewiesen, sondern verbleiben für die Dauer des gesamten Asylverfahrens in diesen Zentren. Deren Führung wird ab 2020 an private Anbieter übertragen; die Ausschreibung der Mandate erfolgte Anfangs Mai.

Damit die angepeilte Effizienzsteigerung nicht auf Kosten der Grundrechte der in diesen Zentren untergebrachten Asylsuchenden geht, hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH Mindeststandards für die Unterbringung angemahnt. Die Rechte Asylsuchender dürften nicht aus Kostengründen verletzt oder geschmälert werden. Die SFH hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht und hebt im Speziellen „Personen mit besonderen Rechten“ hervor, bei denen sich die Art der Unterbringung negativ auswirken kann. Das SFH nennt etwa unbegleitete Minderjährige, ältere Menschen, traumatisierte Menschen oder Opfer von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt.

Auf einen weiteren kritischen Punkt weist die NGO Humanrights.ch hin: die Priorisierung von Verfahren, die beschleunigt abgehandelt werden können, halten manche im Asylrecht tätige AnwältInnen und NGOS für verkehrt. Vielmehr sollten genau die Fälle, die gut begründet sind, schneller erledigt werden, da es sich hier oft im traumatisierte Menschen handelt, für die die lange Verfahrensdauern gesundheitlich wie auch in Bezug auf die Integrationschancen schädlich sind.

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