Der Anteil an Sozialhilfebeziehenden im Alter zwischen 50 und 65 Jahren ist in den vergangenen Jahren in der Schweiz überdurchschnittlich gestiegen. Den Betroffenen droht eine Prekarisierung, da sich die Aussteuerung und die darauf folgende Sozialhilfeabhängigkeit negativ auf die Altersvorsorge auswirken. Als Folge davon sehen sich die Betroffenen mit Vorurteilen konfrontiert. Arbeitgeber halten sie nicht mehr für leistungsfähig und gesundheitlich nicht belastbar.
Die Nationale Konferenz „Ältere Arbeitnehmende“ befasste sich in ihrer fünften Ausgabe am 3. Mai in Bern mit Fragen zur sozialen Absicherung und Wiedereingliederung. Das SECO betont, ältere ArbeitnehmerInnen hätten eine hohe Bedeutung für die Fachkräftenachfrage auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt. Die Realität sieht jedoch für viele Betroffene anders aus: Oft ist auch eine gute Qualifikation und Berufserfahrung keine Garantie dafür, wieder im Arbeitsmarkt Fuss fassen zu können.
Die SKOS hat deshalb den Vorschlag eingebracht, Erwerbslosen ab 55 Jahren unter bestimmten Bedingungen Ergänzungsleistungen auszubezahlen, statt sie auszusteuern. Diese Ergänzungsleistungen würden über die ALV finanziert, wodurch die Sozialhilfe entlastet werden könnte. Dazu hat sie umfangreiche Grundlagen erarbeitet.
Die BDP hat diesen Vorschlag aufgenommen und reichte zwischenzeitlich eine entsprechende Motion ein. Auch der Bundesrat hat sich nun dieses Themas angenommen und am 15. Mai ein Paket präsentiert, das Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitnehmende beinhaltet.