Einen weitergehenden Vorschlag hat die Denknetz-Fachgruppe «Sozialpolitik, Care und Arbeit» ausgearbeitet. Die sogenannte «Existenzsicherung für alle» (Efa) soll das System Sozialhilfe nicht bloss reformieren, sondern ersetzen. Der Vorschlag orientiert sich dabei am Modell der Ergänzungsleistungen, das auf alle Bedarfssituationen ausgeweitet werden soll. Unabhängig von der jeweiligen Ursache würde das Efa unzureichende Einkommen eines Haushalts auf das Niveau der heutigen Ergänzungsleistungen erhöhen.
Die heute geltende Möglichkeit, Sozialhilfeempfänger*innen die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen, wird in diesem Modell ausdrücklich aufgehoben. Abgeschafft würden ebenfalls die Verwandtenunterstützungs- und die Rückerstattungspflicht.
Der Vorschlag zielt darauf ab, das System der Existenzsicherung auf Verfassungsebene zu verankern. Damit nehmen die Autor*innen Ruth Gurny und Ueli Tecklenburg das Anliegen eines Bundesrahmengesetzes auf: Die heute geltende Delegation an die Kantone und die damit einhergehende Heterogenität und Rechtsunsicherheit würden aufgehoben.
Für dieses Modell müsste die institutionelle Infrastruktur umgebaut werden. So würden RAV, IV-Beratungsstellen und Sozialdienste in einen integrierten Dienst übergehen, der Betroffene bei der beruflichen und sozialen Integration unterstützt.
Die Autor*innen rechnen für dieses Modell mit Mehrkosten von 1-1.35 Prozent des Gesamtaufwandes für Sozialleistungen (1.7 – 2.3 Mrd. Franken).