Im April 2019 hat Curaviva ihr überarbeitetes Grundlagenpapier zur Sterbehilfe bei Menschen mit Unterstützungsbedarf in Institutionen neu herausgegeben. Das Papier enthält fachlich-ethische Überlegungen, die Verantwortliche in Institutionen sowie Fachleute in Betracht ziehen sollten.
Auf politischer Ebene sind es die Kantone Waadt, Neuenburg und neu auch der Kanton Wallis, die bisher den Umgang von Institutionen mit der assistierten Suizidbeihilfe gesetzlich geregelt haben. Eine Standesinitiative des Kantons Neuenburg, die auch auf Bundesebene die Bedingungen für die Suizidhilfe und die Rechtsgrundlagen für Sterbehilfeorganisationen schaffen wollte, wurde von Stände- und Nationalrat abgelehnt.
Ebenfalls im April 2019 erschien in der NZZ ein Interview mit dem Psychotherapeuten Joseph Giger, der sich generell für eine Liberalisierung der Suizidhilfe ausspricht. Das Thema ist in der Öffentlichkeit angekommen und wird zunehmend nicht nur in Fachkreisen diskutiert.
Es sind unter anderem folgende Fragen, die immer wieder auftauchen:
- Wie sollen Institutionen mit Sterbewünschen von Unterstützungsbedürftigen umgehen?
- Soll Sterbehilfeorganisationen der Zugang zu Alters- und Pflegeheimen gewährt werden?
- Was soll kantonal oder auf Bundesebene gesetzlich geregelt werden, was nicht?
- Soll die Sterbehilfe von kranken Menschen auf lebensmüde Menschen ausgeweitet werden?
Wir haben ein paar interessante Artikel und Beiträge zum Thema zusammengetragen.