Der Runde Tisch hat seit seiner Gründung fortlaufend Hilfestellungen organisiert. Anlaufstellen in den Kantonen wurden aufgebaut, Empfehlungen zu der Aktensicherung erlassen, aber auch der Soforthilfefonds, der von der Glückskette verwaltet wird, wurde geschaffen.
Im Juli 2014 legte der Runde Tisch einen umfangreichen Bericht zu Massnahmenvorschlägen für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vor. Die Botschaft zeigt das Ausmass der Zwangsmassnahmen an Minderjährigen auf, dient aber auch als Ausgangspunkt für die Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage.
Zu Beginn hat sich der Runde Tisch mit dem Aufbau von Anlauf- und Beratungsstellen in den Kantonen für Direktbetroffene befasst und die Fragen der Aktensicherung und des Zugangs zu Archiven geregelt. Das Sichten der persönlichen Akten ist für die Geschädigten zentral und dient als Schlüssel zur Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit. Die Dokumente helfen womöglich, verinnerlichte Schuldgefühle abzubauen, sowohl für die Betroffenen als auch für deren Eltern. Es benötigt eine wissenschaftliche Aufarbeitung und dazu gehören die angelegten Dossiers mit zu den substanziellen Quellen. Denn es gibt keine Zukunft ohne Vergangenheit und die Zwangsmassnahmen in der Schweiz des 20. Jahrhunderts müssen künftig in den Schulbüchern zu lesen sein.
Die Akteneinsicht hat aber auch ihre Tücken. Häufig stimmen die Aktennotizen nicht mit dem Erlebten überein und die abgebildete Realität hatte mit der wirklichen Erlebniswelt nichts zu tun. Die angelegten Akten über die leidvolle Zeit von Kindern, lasteten schwer auf den mittlerweile erwachsenen Opfern. Denn immer wieder eilte ihnen ihr aktenkundiger Ruf voraus und hinderte sie an einem unbescholtenen Leben. Leidtragende wünschen sich daher, stigmatisierende Einträge zu berichtigen und unrichtige Darstellungen zu ergänzen. Da die Einträge weder vernichtet noch korrigiert werden können, gibt es in vielen Kantonen die Möglichkeit des sogenannten Bestreitungsvermerks. Mit dem Anbringen von Anmerkungen können sie gewisse Einträge klar- und (für sich) richtigstellen. Auf Wunsch werden sie bei der Formulierung eines solchen Vermerks von den Mitarbeitern der Archive unterstützt. Der Runde Tisch wünscht, dass dieses Vorgehen weitergeführt wird.