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Fürsorgerischer Zwang: Historische Aufarbeitung am Runden Tisch

April 2015 / Christina Baumann (Text)

In der Schweiz gibt es verschiedene Bestrebungen, die unselige Vergangenheit der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen aufzuarbeiten. Vor zwei Jahren wurde dazu ein Runder Tisch eingesetzt, an dem Betroffene und VertreterInnen verschiedener Behörden und Organisationen zusammenkommen, um Lösungen zu erarbeiten. Der Weg ist steinig, aber erste Schritte wurden erfolgreich unternommen.

«Nur wer seine Geschichte erzählen kann, existiert»

Salman Rushdie

Am 11. April 2013 fand der nationale Gedenkanlass für die Opfer von Zwangsmassnahmen statt. Er gilt als Anfang der bis heute andauernden Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit diesem düsteren Kapitel der schweizerischen Sozialgeschichte. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat sich im Namen der Landesregierung für das Leid entschuldigt, das den Opfern von Zwangsmassnahmen zugefügt wurde. Gleichzeitig rief die Justizministerin den Runden Tisch ins Leben, ausgestattet mit dem Auftrag, eine umfassende Aufarbeitung der Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vorzubereiten und in die Wege zu leiten.

Akteure, Voraussetzung und Themen

Am Runden Tisch nehmen Betroffene und Vertreter des Bundes, der Kantone, Städte und Gemeinden Platz, sowie Exponenten von Institutionen, Organisationen, Kirchen und Wissenschaft. Den Vorsitz hat Luzius Mader, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz. Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit am Runden Tisch ist die Bereitschaft, ein gemeinsames Problembewusstsein zu entwickeln, das als Grundlage zur wissenschaftlichen Aufarbeitung dient. Eine Klärung, die den Einbezug von Betroffenen unbedingt notwendig und die Gleichberechtigung unter den verschiedenen Akteuren unabdingbar macht. So sieht es die Methodik des Runden Tisches vor und ist für die Geschichtsaufarbeitung zielführend. Auf diese Weise werden die Spuren sichtbar, welche die öffentliche Fürsorge bei den Betroffenen hinterlassen hat. Dynamisch sollte sich daher der Runde Tisch gestalten und die Aufnahmen von neuen Betroffenengruppen zulassen. Schliesslich hat auch die Gruppe von Kindern Betroffener, die unter der Weitergabe der Traumata ihrer Eltern gelitten haben, bei der Wahrheitssuche mitzureden.

Als Basis der Arbeitsgruppe gilt die Anerkennung von Leid und Unrecht. Ein Zugeständnis also, das als Ausgangslage dient, um historische, juristische, finanzielle, gesellschaftspolitische und organisatorische Fragen ehrlich zu beantworten, die im Zusammenhang mit den Opfern vorliegen.

Von der Aktensicherung zum Aufbau von Beratungsstellen

Der Runde Tisch hat seit seiner Gründung fortlaufend Hilfestellungen organisiert. Anlaufstellen in den Kantonen wurden aufgebaut, Empfehlungen zu der Aktensicherung erlassen, aber auch der Soforthilfefonds, der von der Glückskette verwaltet wird, wurde geschaffen.

Im Juli 2014 legte der Runde Tisch einen umfangreichen Bericht zu Massnahmenvorschlägen für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vor. Die Botschaft zeigt das Ausmass der Zwangsmassnahmen an Minderjährigen auf, dient aber auch als Ausgangspunkt für die Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage.

Zu Beginn hat sich der Runde Tisch mit dem Aufbau von Anlauf- und Beratungsstellen in den Kantonen für Direktbetroffene befasst und die Fragen der Aktensicherung und des Zugangs zu Archiven geregelt. Das Sichten der persönlichen Akten ist für die Geschädigten zentral und dient als Schlüssel zur Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit. Die Dokumente helfen womöglich, verinnerlichte Schuldgefühle abzubauen, sowohl für die Betroffenen als auch für deren Eltern. Es benötigt eine wissenschaftliche Aufarbeitung und dazu gehören die angelegten Dossiers mit zu den substanziellen Quellen. Denn es gibt keine Zukunft ohne Vergangenheit und die Zwangsmassnahmen in der Schweiz des 20. Jahrhunderts müssen künftig in den Schulbüchern zu lesen sein. 

Die Akteneinsicht hat aber auch ihre Tücken. Häufig stimmen die Aktennotizen nicht mit dem Erlebten überein und die abgebildete Realität hatte mit der wirklichen Erlebniswelt nichts zu tun. Die angelegten Akten über die leidvolle Zeit von Kindern, lasteten schwer auf den mittlerweile erwachsenen Opfern. Denn immer wieder eilte ihnen ihr aktenkundiger Ruf voraus und hinderte sie an einem unbescholtenen Leben. Leidtragende wünschen sich daher, stigmatisierende Einträge zu berichtigen und unrichtige Darstellungen zu ergänzen. Da die Einträge weder vernichtet noch korrigiert werden können, gibt es in vielen Kantonen die Möglichkeit des sogenannten Bestreitungsvermerks. Mit dem Anbringen von Anmerkungen können sie gewisse Einträge klar- und (für sich) richtigstellen. Auf Wunsch werden sie bei der Formulierung eines solchen Vermerks von den Mitarbeitern der Archive unterstützt. Der Runde Tisch wünscht, dass dieses Vorgehen weitergeführt wird.

Soforthilfefonds für Härtefälle

Der Runde Tisch hat die finanziellen Leistungen zugunsten der Geschädigten eingehend besprochen und den Soforthilfefonds ins Leben gerufen. Der Fonds wurde im April 2014 von der Glückskette formell eingerichtet. Der Runde Tisch rechnete damit, dass ein Gesamtbetrag von sieben bis acht Millionen Franken zur Verfügung stehen wird. Fünf Millionen Franken werden von den Kantonen erwartet, weitere Beiträge im Umfang von zwei bis drei Millionen Franken werden von Spendern angestrebt. Effektiv eingegangen sind bis Ende Februar 2015 5'634'192.90 Franken. Davon wurde an die Opfer bereits 3'498'000.- ausgerichtet. Die eingegangenen Gesuche belaufen sich auf 874.

Auf Anfrage teilt uns Luzius Mader folgendes mit: "Der Kanton Waadt hat beschlossen, sich nicht an der Finanzierung des Soforthilfefonds zu beteiligen, dafür aber einen eigenen Fonds zu schaffen und Gesuche von Personen, die von Massnahmen der VD-Behörden betroffen waren, selbst zu behandeln. Er setzt dafür einen Betrag ein, der weitgehend demjenigen entspricht, der nach dem Verteilschlüssel gemäss Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) für den Kanton VD vorgesehen war, d.h. einen Betrag in der Grössenordnung von Franken 400'000.-. Dieser Betrag ist schon weitgehend aufgebraucht. Eine Aufstockung ist nicht ausgeschlossen. Faktisch kann man somit diesen Betrag demjenigen, der im Rahmen des Soforthilfefonds der Glückskette für die Soforthilfe zur Verfügung steht, hinzurechnen. Auch werden die beiden grossen Landeskirchen in diesem Jahr eine gesamtschweizerische Kollekte für den Soforthilfefonds durchführen. Es werden somit noch erhebliche Spenden eingehen."

Der Soforthilfefonds ist für Opfer von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vorgesehen, die sich in prekären finanziellen Verhältnissen befinden. Die Leistungen aus dem Fonds sind einmalig und die Gesuche können noch bis Ende Juni 2015 eingereicht werden. 

Wer sich auch noch engagiert

Nebst dem Runden Tisch gibt es verschiedene Akteure und Gruppen, die sich für das Anliegen der Wiedergutmachung an den ehemaligen Opfern engagieren.

Kanton St. Gallen

Administrative Anstaltseinweisung: Forschungsbericht publiziert

Die Historikerin Sybille Knecht hat die Geschichte der Administrativen Versorgung im Kanton St.Gallen wissenschaftlich erforscht. Ihr im Auftrag des Staatsarchivs des Kantons St.Gallen verfasster Bericht gewährt Einblicke in einen Bereich der jüngeren Geschichte, der die direkt Betroffenen, aber auch die Forschung und die Politik bewegt.

Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Runder Tisch

Der Gedenkanlass für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vom 11. April 2013 war der Start zu einer Auseinandersetzung mit einem wichtigen Kapitel unserer Sozialgeschichte. Der Runde Tisch ist ein Gremium zu einer umfassenden Aufarbeitung von Leid und Unrecht im Zusammenhang mit den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Neben Betroffenen und dem Bund sind am Runden Tisch die Kantone, Städte, Gemeinden, Institutionen, Organisationen, Kirchen und die Wissenschaft vertreten.

BJ

Runder Tisch: Beteiligte legen gemeinsame Vorschläge vor

Der Runde Tisch für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen hat heute in Bern einen Bericht mit zahlreichen Massnahmenvorschlägen zuhanden der politischen Behörden verabschiedet. Er schlägt namentlich finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer vor, aber auch deren Beratung und Betreuung, eine umfassende Aktensicherung und Akteneinsicht sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Sozialgeschichte.

Wiedergutmachungsinitiative

Start der Vernehmlassung zur Wiedergutmachung für ehemalige Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 eröffnet. Dabei anerkennt der Bundesrat, dass den Opfern schweres Unrecht zugefügt worden ist. Er will darum unter anderem einen Fonds im Umfang von 300 Millionen Franken einrichten. Dieser Solidaritätsfonds nimmt eine zentrale Forderung der Wiedergutmachungsinitiative auf. Die Vernehmlassung und die parlamentarischen Beratungen müssen diese anvisierte Lösung nun bestätigen und zeigen, dass der Wille zu einer umfassenden Aufarbeitung tatsächlich gegeben ist. Bis die definitive Fassung des Gegenvorschlags vorliegt, bleibt die Wiedergutmachungsinitiative massgebend.- Medienmitteilung

Der Bund

Sie leiden wie Kriegsveteranen

Forscher untersuchten erstmals die psychischen Spätfolgen bei ehemaligen Verding- und Heimkindern.

Soll die Schweiz den Opfern früherer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen auch finanzielle Leistungen zur Wiedergutmachung ausrichten? Um diese Frage wird politisch gerungen. Eine Volksinitiative verlangt einen Fonds von 500 Millionen Franken für ehemalige Verding- und Heimkinder sowie andere Opfergruppen, denen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein ein erbarmungsloses Regime von Fürsorgebehörden galt.

Wiedergutmachung - Für die Opfer. Für die Schweiz.

Gegenvorschlag anerkennt zentrale Forderung – Bundesrates sagt erstmals Ja zu finanziellen Leistungen für Opfer

Der Bundesrat lässt einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative ausarbeiten – dies hat er an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Dabei spricht sich der Bundesrat erstmals auch für finanzielle Leistungen zugunsten ehemaliger Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen aus – endlich.


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