Im Laufe des Nationalen Programms gegen Armut (2014-18) haben armutsbetroffene Menschen wiederholt eingebracht, dass sie bei der Ausgestaltung und der Umsetzung von Massnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung mitwirken wollen. Die Steuergruppe des Nationalen Programms gegen Armut hat dieses Anliegen deshalb im neuen Programm (2019-24) aufgenommen und behandelt es als einen Schwerpunkt.
Im Juli 2020 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen zu diesem Thema eine Studie veröffentlicht, die verschiedene Modelle von Partizipation von Armutsbetroffenen identifiziert. Im Anschluss an die Ergebnisse gibt die Studie Empfehlungen für die Durchführung von Partizipationsprojekten und benennt Vorgehensschritte bei der Planung.
Die Zeitschrift für Sozialhilfe (Zeso) 02/20 hat einzelne Projekte aus dem Bericht herausgegriffen und stellt diese in eigenen Beiträgen näher vor. So zum Beispiel den Einbezug von Sozialhilfebeziehenden bei betrieblichen Abläufen im Sozialdienst Biel oder den Einbezug von Armutsbetroffenen in die Ausbildung von Sozialarbeitenden an der Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg.
Die Resultate aus dem Schwerpunktthema Partizipation sollen übrigens an einer Tagung am 4. Februar 2021 vorgestellt werden.