Behindertenverbände anerkennen diese Erfolge, fokussieren jedoch auch auf das, was der Bericht ausklammert: Diejenigen Menschen mit Behinderungen, denen die Hindernisse zu gross sind, um in den Genuss eines Assistenzbeitrags zu kommen.
Der Branchenverband Insos hält den Grad der Inanspruchnahme von 7.1 Prozent für „erstaunlich tief“. Den Grund sieht er darin, dass der Assistenzbeitrag als Arbeitgebermodell konzipiert ist. Mit der Rolle als Arbeitgeber sind anspruchsvolle administrativen Pflichten verbunden, z.B. zur Abrechnung der Assistenzleistungen. Vor allem Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung können dadurch schnell überfordert werden. Auch Insieme bedauert, dass dadurch der Zugang zum Assistenzbeitrag „für Menschen mit einer geistigen Behinderung stark eingeschränkt“ sei.
Eine weitere hohe Hürde stellt die vorausgesetzte Handlungsfähigkeit dar. Für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit bestehen zusätzliche Bedingungen, die einen grossen Teil der Betroffenen ausschliessen (siehe rechte Spalte). So wird bedauert, dass die Voraussetzung einer Arbeit oder Ausbildung im regulären Arbeitsmarkt sowohl Personen ausschliesst, die eine Praktische Ausbildung (PrA) absolvieren, als auch solche, die im regulären Arbeitsmarkt arbeiten möchten, aber keine Stelle finden, da es zu wenige Jobangebote gibt.
Aufgrund dieser und weiterer Hindernisse stimmen Behindertenorganisationen nur bedingt in das positive Urteil des BSV ein und fordern den Abbau dieser Hürden.