Seit Inkrafttreten des revidierten AIG 2019 können Menschen ausländischer Herkunft ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren, wenn sie von der Sozialhilfe abhängig werden. Aus Angst verzichten manche Betroffenen deshalb auf Sozialhilfeleistungen und nehmen grosse Armutsrisiken in Kauf.
Mit der 2022 eingereichten Parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» hatte Samira Marti mit Unterstützung von 80 Organisationen verlangt, dass bei Menschen ausländischer Herkunft, die lange in der Schweiz leben, keine Rückstufungen der Aufenthaltsbewilligung gemacht werden dürften.
Das Parlament hat die Parlamentarische Initiative von Samira Marti 2023 angenommen. Der Gesetzesentwurf der Sozialpolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N), der aktuell in der Vernehmlassung ist, weicht jedoch in zwei entscheidenden Punkten vom Initiativtext ab.
Verschiedene Organisationen, wie etwa die SKOS, das HEKS, Arbeitsintegration Schweiz oder die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht bemängeln, das der Begriff der Mutwilligkeit durch den Begriff des eigenen Verschuldens ersetzt wurde. Dieser sei zu vage und widerspreche dem Prinzip der Ursachenunabhängigkeit. Sie verlangen zudem, dass das Gesetz die im Initiativtext geforderte Schutzfrist von 10 Jahren vorsieht.
Was sonst noch wichtig ist:
- Wirtschaftliche Folgen von Scheidungen treffen Mütter besonders hart.
- Exzessive Mediennutzung Jugendlicher kann zu erhöhtem Stress, Schlafmangel und psychischen Belastungen führen. Der Ständerat erwägt Einschränkungen.
Autor*in

Martin Heiniger
Fachredaktion Sozialinfo
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