Auf dem Weg in ein unabhängiges Leben als Erwachsene haben Care Leaver*innen gegenüber anderen jungen Menschen zusätzliche Hürden zu meistern.
Für manche Care Leaver*innen beginnt das Erwachsenenleben mit Sozialhilfeschulden. Oft finanziert die Sozialhilfe ambulante oder stationäre Unterstützungsleistungen, Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration oder auch den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Diese Leistungen können aber rückerstattungspflichtig sein.
Die Pflicht zur Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen kann den Weg in ein selbstständiges Leben für Care Leaver*innen jedoch stark erschweren, etwa wenn sie dadurch ihr Erwachsenenleben mit Schulden antreten müssen oder trotz Bedarf keine Sozialhilfe beanspruchen wollen.
Das Kompetenzzentrum Leaving Care hat zu Handen von Fachpersonen und Betroffenen eine Übersicht über die je nach Kanton verschiedenen Bestimmungen zur Rückerstattung zusammengestellt. Es weist darauf hin, dass oft ein Ermessensspielraum zum Erlass dieser Schulden bestehe, den Fachpersonen in der Sozialhilfe unbedingt prüfen sollten.
Was sonst noch wichtig ist:
- Mangelhafte IV-Gutachten: Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) fordert die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Neuprüfung von IV-Leistungsansprüchen.
- Benachteiligte Kinder: Eine Masterthesis hat untersucht, wie sich die deutlich tieferen Sozialhilfeleistungen für vorläufig aufgenommene Kinder auswirken.