Frau B. besitzt eine Eigentumswohnung, dass sie selbst bewohnt. Weil sie ihre Hypothekarzinsen nicht mehr bezahlen konnte, kündigte die Bank den Rahmenvertrag für Grundpfandkredit am 7. Oktober 2019 per sofort. In Anwendung der entsprechenden Bestimmungen forderte die Bank die gesamte Kapitalschuld sowie offene Zinsen und Verzugszinsen per 30.04.2020 zur vollständigen Zahlung. Weiter kündigte die Bank per 30.04.2020 die Schuldbriefforderung aus dem Schuldbrief. Weil die Forderung bis zum genannten Zeitpunkt nicht vollumfänglich getilgt wurde, bestritt sie den Rechtsweg (Grundpfandverwertung). Die Zwangsversteigerung wird gemäss der Bank in einem halben Jahr erfolgen.
Antwort von Ruth Schnyder:
Guten Tag Frau Ottiger
Gerne beantworte ich Ihre Anfrage, soweit dies mir möglich. Es handelt sich wohl vorwiegend um eine Frage im Bereich SchKG, wo meine KollegInnen der Schuldenberatung FachexpertInnen sind. Aus sozialhilferechtlicher Sicht kann ich Folgendes zu Ihrer Frage beisteuern: Nach § 16 SHG ZG kann die wirtschaftliche Hilfe davon abhängig gemacht werden, dass bestehende oder künftige vermögensrechtliche Ansprüche bzw. Forderungen abgetreten werden. Die Sozialhilfe kann gestützt auf die Abtretung gegenüber dem Dritten (also dem künftigen Käufer der Liegenschaft) verlangen, dass dieser die Forderung im rückerstattungspflichten Umfang direkt an die Sozialhilfe leistet. Anschliessend verfügt die Sozialhilfe ihre Rückerstattung gestützt auf § 25 Abs. 1 lit. b SHG ZG. D.h. in Ihrem Fall wäre vom Klienten sicher eine Abtretung des künftigen Verkaufserlöses gegenüber dem noch unbestimmten Käufer der Liegenschaft zu verlangen, wobei die mittels Schuldbrief gesicherte Forderung der Bank Priorität haben wird, zumal der Schuldbrief bereits zeitlich früher eingerichtet wurde (Grundsatz der zeitlichen Priorität). Wie das Verfahren in der Zwangsversteigerung genau abläuft, wann und wem gegenüber die Abtretung anzuzeigen ist usw., diese Fragen möchte ich wie angekündigt meinen KollegInnen des Forums Schuldenberatung übergeben. Sie werden dann direkt im Forum Schuldenberatung die Antwort erhalten. RS
Guten Tag Frau Schnyder
Bei einer Grundpfandverschreibung muss eine Maximalforderung eingetragen werden. Wie ist die Handhabung bei einer laufenden Unterstützung, da der Zeitpunkt der Ablösung nicht klar ist?
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Sehr geehrte Frau Ottiger,
Mir ist nicht ganz klar, welche Funktion Sie haben? Beraten Sie Frau B.? Oder vertreten Sie die Sozialhilfe? Oder beides?
Bei einer Zwangsversteigerung hat, wie Frau Schnyder formuliert hat, zunächst die Bank Priorität, die die Hypothek geleistet hat und auch die Pfandverwertung beantragt hat. Falls noch weitere Gläubiger betrieben haben, werden dann Diese mit einem allfälligen Überschuss bedient.
Ich sehe für Frau B. 3 Möglichkeiten:
- Sie wartet ab, was bei dem Verkauf heraus kommt und zahlt den Überschuss an die Sozialhilfe zurück.
- Sie empfielt der Sozialhilfe, dass sie ihre Forderungen (Unterstützungsleistungen der letzten Jahre?) auch beim Betreibungsamt anmelden sollen, dann würde automatisch ein allfälliger Überschuss verteilt werden.
- Sie erstellt eine Abtretungsverfügung für die Sozialhilfe, dass ein allfälliger Überschuss direkt an die Sozialhilfe geht, dann müsste Frau B. meines Erachtens ganz normal weiter unterstützt werden können.
Ich hoffe, dass Ihnen das weiterhilft, wenn die Ausgangslage nicht ganz klar ist, ist es schwierig abschliessend eine Antwort geben zu können.
Bei weiteren Fragen, können Sie sich gerne melden.
Freundliche Grüsse
Doris Platania