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Wechsel Krankenkasse bei ausstehenden Prämien

Veröffentlicht:
23.04.2018
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Klient wollte Krankenkasse wechseln. Neue Versicherung kündigte die bisherige, die die Kündigung aufgrund ausstehender Prämienzahlungen abgelehnt hat. Neue Versicherung sendet Klient ohne dessen Einverständnis, Nachfrage und Information angepasste Versicherungspolice über Zusatzversicherungen (lediglich Wegfall obligatorische Krankenversicherung). Klient hatte umgehend telefonisch Kontakt zur neuen Versicherung aufgenommen, um zu reklamieren, bekam bislang keine verantwortliche Person ans Telefon. Die neue Krankenversicherung wurde über die bisherige darüber informiert, dass ein Wechsel in die obligatorische Krankenversicherung nicht möglich ist und schreibt dieser auch zurück, dass gemäss Art. 64a Absatz 6 KVG, die Annullierung des besagten Vertrages vorgenommen worden sei. Klient erhält jedoch jetzt monatliche Rechnung über Zusatzversicherungen.
Rechtliche Möglichkeiten?

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Frau Ghaboussi
Wie Sie richtig erwähnen ist bei ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen nach Art. 64a Abs. 6 KVG ein Versicherungswechsel im KVG nicht möglich. Vorbehalten ist insb. der Wechesl der Versicherung wegen eines Wohnortwechsels (Art. 7 Abs. 3 KVG) .
Dies betrifft allerdings nur die obligatorische Krankenversicherung.
Bei Zusatzversicherungen ist eine Absicherung grundsätzlich unabhängig von der obligatorischen Grundversicherung möglich. Für die Entstehung des Versicherungsverhältnisses gelten dabei primär die Grundsätze des Versicherungsvertragsgesetzes. (Art. 2 Abs. 2 KVAG).
Es ist also für die Frage der Gültigkeit der von Ihnen angesprochenen Zusatzversicherungen primär zu prüfen, ob und wie der Versicherungsvertrag entstanden ist.
Ist der Klient überzeugt, dass er keinen Vertrag gültig abgeschlossen hat (Art der Versicherung war unklar, er wurde getäuscht, in einen grundlegenden Irrtum geführt etc.), so ist der Versicherung schriftlich und eingeschrieben mitzuteilen, dass eine neue Zusatzversicherung hier nicht gültig abgeschlossen wurde. Die Umstände, weswegen kein Vertrag zustande kam, sind konkret zu benennen.
Genügt dies nicht, so kann der Klient für eine weitere Beratung sich an die Ombudsstelle für die Krankenversicherung wenden (https://www.om-kv.ch/).
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot