Guten Tag
Ich wurde darauf angesprochen, es hätte einen TV-Bericht im SRF gegeben, dass es neuerdings Leistungsreduktionen der SUVA bei Velo-Unfällen bei Glatteis geben solle. Velo-fahren im Winter quasi als besonderes Wagnis / Hochrisikosportart….?!
Ist an diesem Gerücht irgend etwas dran? Ich habe auf der SUVA-Homepage ausser Tipps zum Velo-fahren bei Eis und Schnee nichts gefunden.
Oder ist das lediglich ein "autofreundliches Gerücht"?
Vielen Dank im Voraus
und Frohe Festtage,
M. Blindow
Frage beantwortet am
Daniel Schilliger
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Guten Tag Herr Blindow
Nach Art. 37 Abs. 2 UVG können bei Nichtberufsunfällen die Taggelder, die während der ersten zwei Jahre nach dem Unfall ausgerichtet werden, gekürzt werden, wenn der Versicherte den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Kürzung beträgt jedoch höchstens die Hälfte der Leistungen, wenn der Versicherte im Zeitpunkt des Unfalls für Angehörige zu sorgen hat, denen bei seinem Tode Hinterlassenenrenten zustehen würden.
Bei Fehlverhalten im Strassenverkehr ist grobe Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 37 Abs. 2 UVG in der Regel dann anzunehmen, wenn in ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfall eine elementare Verkehrsvorschrift oder mehrere wichtige Verkehrsregeln schwerwiegend verletzt wurden. Der Begriff der groben Fahrlässigkeit nach Art. 37 Abs. 2 UVG ist in diesen Fällen weiter zu fassen als derjenige der groben Verletzung von Verkehrsregeln nach Art. 90 Ziff. 2 SVG, welcher ein rücksichtsloses oder sonst schwerwiegend regelwidriges Verhalten voraussetzt (BGE 118 V 305 E. 2b S. 307).
Auch bei Fahradunfällen ist also eine Kürzung möglich, wenn elementare Verkehrsvorschriften oder mehrere wichtige Verkehrsregeln schwerwiegend verletzt wurden. Die Kürzung betrifft aber nur das Taggeld für eine bestimmte Dauer.
Fälle aus der Praxis mit Kürzungen für Mofa oder Velofahrer:
Fahren auf der Gegenfahrbahn, Kürzung des Taggeldes um 20 %, Missachten des Vortrittsrechts in klaren Situationen 10 %, Missachten von Stop- und Lichtsignalen 10 %, Überfahren von Sicherheitslinien 20 %, Linksabschwenken ohne Rücksicht auf den übrigen Verkehr 10 %, Übersetzte Geschwindigkeit 10 - 20 %, Fahren ohne Licht bei Dunkelheit 10%, Fahrradfahren bei Regen in raschem Tempo 10% etc.
Es kommt also auf die konkrete Situation an.
freundlicher Gruss
Daniel Schilliger